Gericht: Tochter darf Namen des Vaters tragen

Der einstige argentinische Fußballstar Diego Maradona muss ein fünfjähriges Mädchen als seine uneheliche Tochter anerkennen. Das Kind dürfe den Namen seines berühmten Vaters tragen, urteilte ein Gericht am Donnerstag in Buenos Aires.
Da Maradona sich wiederholt weigerte, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen, ging das Gericht davon aus, dass er tatsächlich der Vater des Mädchens sei, wie die Anwältin der Mutter des Mädchens mitteilte. Über Unterhaltszahlungen muss in einem neuen Verfahren entschieden werden.
Nach Angaben der Anwältin hat das uneheliche Kind Anspruch auf denselben Lebensstandard wie die beiden Töchter, die Mardona mit seiner Frau Claudia Villafane hat. Nach dem Urteil eines italienischen Gerichts muss der Ex-Fußballer bereits Unterhalt für ein weiteres uneheliches Kind, einen inzwischen 15-jährigen Buben, zahlen.
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