Rasterfahndung noch nie eingesetzt

Im Jahr 2000 ist es in vier Fällen zu einem "großen Lauschangriff", also Überwachung mit Ton und Bild, gekommen. Zwei davon seien erfolgreich gewesen: Einmal bei Ermittlungen gegen eine Drogenbande, das zweite Mal wurden Rechtsradikale ausspioniert.
Dies geht laut Medienmitteilungen aus dem Bericht zu den wichtigsten Fahnungsmethoden der Polizei hervor, den Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) im Ministerrat abgeliefert hat. Die Möglichkeit einer Rasterfahndung wurde dagegen noch nie in Anspruch genommen. Der Sprecher Böhmdorfers, Marc Zimmermann, bestätigte die Angaben Dienstag Abend auf APA-Anfrage.
Zwei "große Lauschangriffe" seien aus Sicht der Polizei erfolgreich gewesen: ein Mal in Linz gegen eine Drogenbande, ein weiteres Mal in Wels bei einem Treffen Rechtsradikaler. Zwei Mal, in Graz und in Klagenfurt, musste die Aktion erfolglos abgebrochen werden.
Beim so genannten "kleinen Lauschangriff" gab es vier genehmigte Fälle, in denen die "bewegte Wanze", wie es im Jargon heißt, benutzt wurde. Allerdings habe die Polizei noch andere Lauschangriffe durchgeführt, darüber sei im Bericht des Justizministers aber nichts erwähnt. Denn in manchen Fällen befasse die Polizei den Untersuchungsrichter nicht - was umstritten sei.
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