Dienstag, 26. Juni 2001

Regierung droht mit Alleingang

Im Streit um die Ablöse von Hauptverbands-Präsident Sallmutter versucht die Regierung letztmals eine Einigung mit den Sozialpartnern - offensichtlich ohne Erfolg. Gewerkschaft und Arbeiterkammer lehnen das Rotationsprinzip an der Spitze des Hauptverbandes ab. Die Koalition droht, das Gesetz auch ohne die Sozialpartner zu beschließen. In Kraft treten würde es am 1. September.

Die Ablöse von Hans Sallmutter als Präsident der Sozialversicherungsträger könnte selbst nach Vorstellung der FPÖ erst mit 1. September von Statten gehen. Das sieht der Entwurf des Sozialministeriums zur Reform des Hauptverbands vor. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer hatte in einer Ministerrats-Protokoll-Anmerkung zur 58. ASVG-Novelle einen Wechsel mit 1. August gefordert. Die Neuordnung wird laut Entwurf auch einiges an Mehrkosten verursachen, nämlich in Höhe von 100.000 Euro, rund 1,4 Millionen Schilling.

Neues Spitzengremium des Hauptverbands wäre ein sogenannter Verwaltungsrat: Dieser soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die auf vier Jahre bestellt werden. Wiederbestellungen wären zulässig. Je sechs Mitglieder würden von Wirtschaftskammer bzw. Arbeiterkammer entsendet. Es müssten dabei auch die drei stimmenstärksten Fraktionen im satzungsgebenden Organ der jeweiligen Interessensvertretung mit zumindest je einem Mitglied im Verwaltungsrat vertreten sein. Dies wäre vor allem für die Freiheitlichen von Vorteil, die jeweils die dritt stärkste Fraktion stellen. Auch das Sozial- und das Finanzministerium sind jeweils mit einem Mitglied in dem Gremium vertreten. Diese beiden hätten jedoch kein Stimmrecht.

Der Wahlmodus sieht vor, dass im Präsidium je ein Dienstnehmer- und ein Dienstgeber-Entsandter vertreten sein muss. Nach Ablauf eines Jahres folgt der Vizepräsident dem Präsidenten.

Die Geschäftsführung bestünde aus drei Personen, die auch jeweils für vier Jahre bestellt würden. Dieses Gremium soll den Hauptverband nach außen vertreten. Der Geschäftsführung obliege die Besorgung jener Aufgaben, die nicht durch Gesetz ausdrücklich anderen Verwaltungskörpern zugewiesen sind.

Die Neuordnung des Hauptverbands soll gemäß Entwurf Anfang September in Kraft treten. Da die Geschäftsführung aber mittels öffentlicher Ausschreibung zu ermitteln ist, wäre dieser Zeitplan nicht einzuhalten. Daher könnte der sogenannte Verwaltungsrat bis 15. September einen interimistischen Geschäftsführer ernennen und bis zu diesem Zeitpunkt selbst die Geschäfte zu führen.

Für diese Übergangszeit ist eine Unvereinbarkeitsregelung vorgesehen: "Kein Mitglied des Verwaltungsrats darf bislang einem Verwaltungskörper des Hauptverbands angehört haben". Damit solle sicher gestellt werden, "dass jene Personen, die bislang das Defizit der österreichischen Sozialversicherungsträger mitzuverantworten gehabt haben, in der künftigen Führungsstruktur des Hauptverbandes nicht mehr vertreten sein werden". Im mangelnden Vertrauen der Aufsichtsbehörde (Sozialministerium) liege die sachliche Rechtfertigung zum Ausschluss der bisherigen Führungspersönlichkeiten, heißt es im Entwurf.

Die finanziellen Mehrkosten bei der Neuordnung werden mit 100.000 Euro angegeben, die für externe Berater aufgewendet werden müssten. Begründet wird dies damit, dass laut Planrechnungen durch die Neustrukturierungen bereits kurzfristig mehrstellige Millionenbeträge erspart würden.

Ob die ÖVP dem Plan in dieser Form zustimmt, ist mehr als fraglich. Dem Vernehmen nach soll Bundeskanzler Wolfgang Schüssel noch im Laufe der Abendstunden versuchen, eine Lösung unter Einbindung der Sozialpartner zu Stande zu bringen.

26.6.2001 08:35