FORMAT zeigt, wie Sie sich erfolgreich wehren können

War Ihr Urlaub ein totaler Reinfall und hat Sie auch noch eine Menge Geld gekostet? FORMAT zeigt Ihnen wie Sie bis zu 50 Prozent vom Reisepreis zurückverlangen können. 1. Tipp: Wer die Probleme gut dokumentiert, hat nach der Rückkehr gute Karten.
Die viertägige Flugreise nach Sizilien begann mit erheblicher Verspätung. Statt um 18 Uhr fand der Take-off erst um ein Uhr nacht statt. Und die Sonne stand bereits hoch über dem Horizont, als das Wiener Ehepaar endlich erschöpft ins Bett sinken konnte. Für die völlig verpatzte Kurzreise gab es wenigstens ein finanzielles Trostpflaster: Nach einer Intervention von Konsumentenschützern der Arbeiterkammer wurden den Urlaubern dreißig Prozent des Reisepreises retourniert. Auch sonstigen Urlaubsärger wie Lärm, verschmutzte Strände oder fehlende Sportmöglichkeiten müssen Pauschalreisende nicht einfach wortlos hinnehmen.
Bares für Fehlenden Schirm
Das wichtigste Hilfsmittel gegen Urlaubsärger ist dabei die sogenannte Frankfurter Tabelle. In dieser Liste, die auf Urteilen von Frankfurter Richtern beruht, finden Urlauber für fast jedes vorkommende Problem klare Richtsätze, welche Preisminderung beim Veranstalter eingefordert werden kann. Die Bandbreite reicht von der Hälfte des Reisepreises für den völligen Ausfall der Verpflegung bis zu eher läßlichen Sünden wie etwa dem Fehlen von ausdrücklich zugesagten Sonnenschirmen, wofür immerhin noch bis zu zehn Prozent Preisermäßigung angemessen sind (siehe Tabelle - die vollständige Aufstellung steht im Internet unter www.konsument.at, Stichwort „Themen“, wo auch ein Musterbrief für die Reklamation zu finden ist).
VKI-Rechtsexperte Peter Kolba: „Diese Tabelle, an der sich auch österreichische Richter orientieren, muß nicht sklavisch befolgt werden, sondern ist eine allgemeine Richtschnur.“ In sehr gravierenden Fällen kann deshalb durchaus auch mehr verlangt werden.
Beweise dokumentieren
Wer sich erfolgreich wehren will, sollte allerdings schon am Urlaubsort erste Schritte setzen. AK-Konsumentenschützerin Jutta Repl: „Wichtig ist, gleich beim Reiseleiter Beschwerde einzulegen und Beweise wie Fotos, Videos oder Adressen von mitreisenden Zeugen zu sammeln.“ Zurück zu Hause, sollte die Beschwerde an den Veranstalter möglichst rasch eingeschrieben abgeschickt werden. VKI-Experte Kolba: „Ich rate, auch gleich eine konkrete Entschädigungssumme zu nennen.“
Erste Sammelklage
Stellt sich der Veranstalter trotzdem stur, finden Urlauber beim VKI oder den Arbeiterkammern Unterstützung. VKI-Mann Kolba: „Für 480 Reisende, die im Vorjahr in der Türkei allesamt an Durchfall erkrankten, haben wir sogar erstmals in der österreichischen Rechtsgeschichte zum Instrument der Sammelklage gegriffen. Wenn wir gewinnen, werden es sich die Veranstalter künftig zweimal überlegen, ihre Kunden mit einem Butterbrot abzuspeisen.“
Lesen Sie mehr darüber im neuen FORMAT!
AfrikaBurn08:03
Wunder der WüsteExtraordinäre BILDER des Burning Man Events in der afrikanischen Wüste
Outfitcheck08:17
Top oder Flop?IMMER BRANDAKTUELL: Der Style der Stars im täglichen NEWS.AT-Outfitcheck
Salzburg Café Glockenspiel08:03
Comeback als RestaurantStefan Brandtner eröffnet in den Räumlichkeiten Mitte Juni ein Pop-Up-Restaurant

