Mittwoch, 20. Juni 2001

Er soll Kollegin sexuell genötigt haben

Der Schauspieler Klaus Löwitsch ist am Dienstag wegen einer "fahrlässigen Straftat im Vollrausch" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Berliner Amtsgerichts Tiergarten erlegte ihm die Zahlung 27.000 Mark (13.805 Euro/189.959 S) auf, weil er eine jüngere Kollegin sexuell genötigt haben soll.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Anklagevertretung hatte sich auf ein wissenschaftliches Gutachten gestützt, wonach der 65-Jährige zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat 5,15 Promille Alkohol im Blut hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Schauspieler bestreitet die Tat.

Laut Anklage hatte Löwitsch im Februar 2000 nach einem Kneipenbesuch eine jüngere Kollegin sexuell genötigt und geschlagen. Im Prozess hatte er angegeben, an dem fraglichen Abend schwer betrunken gewesen zu sein, mehrere Zeugen bestätigten das. Löwitsch spielte in mehr als 200 TV-Produktionen und Filmen mit, unter anderem als Titelheld in der ZDF-Krimiserie "Peter Strohm".

20.6.2001 13:17

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