Neue Datenübermittlung spart Kosten und Zeit

Für kleine Kapitalgesellschaften ist es bereits seit kurzem Realität: Sie können ihre Jahresabschlüsse elektronisch an das zuständige Firmenbuchgericht übermitteln. Ab Oktober soll dieses System auch den mittleren und großen Kapitalgesellschaften zur Verfügung stehen.
Damit ist Österreichs Justiz auf dem elektronischen Sektor weltweit führend, erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) in einer Pressekonferenz am Montag.
Seit 1996 die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union in das österreichische Recht umgesetzt wurden, müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss dem Firmenbuchgericht offenlegen, stellte Franz Kropatschek vom Finanzministerium fest. Damit erhöhte sich die Anzahl jener Firmen, die anzeigepflichtige Jahresabschlüsse haben, von 2.600 auf 110.000. "Der Verwaltungsaufwand wurde enorm: Die Jahresabschlüsse müssen in vierfacher Ausfertigung beim Firmenbuchgericht eingereicht werden", erläuterte Kropatschek.
Die Papier- und Portospesen waren extrem hoch. Mit dem elektronischen Datenübermittlungsverfahren FinanzOnline hat sich das Verfahren für Firmen und Gerichte deutlich vereinfacht und verbilligt, es kann damit eine Qualitätsverbesserung der Daten sowie ein rascherer Zugang zu den selben erreicht werden. Dadurch, so Kropatschek, wird es zu einer wünschenswerten Vereinheitlichung der Jahresabschlussdaten kommen. Außerdem gibt es weniger Verbesserungsaufträge und die Eintragung in das Firmenbuch wird beschleunigt.
Als wesentlichen Mosaikstein der Verwaltungsreform bezeichnete Klaus Hübner, Präsident der Wirtschaftstreuhänder, das neue Datenübermittlungsverfahren. Die Wirtschaftstreuhänder sind am Prozess der Datenübermittlung in den meisten Fällen beteiligt. Für Hübner bringt FinanzOnline enorme Kosteneinsparungen, ohne die eine Verwaltungsreform nicht sinnvoll und die nächste Steuerreform wohl nicht möglich sein wird.
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