FORMAT: Wie Sie bares Geld sparen

Kein Schilling zuviel: Clevere Steuerzahler überprüfen jede Angabe im Steuerbescheid und legen bei Unstimmigkeiten Berufung ein. Oft kann es zu Fehlern kommen. FORMAT zeigt die besten Tricks der Profis, und worauf Sie achten müssen.
Wenn das Komma verrutscht: Die Palette möglicher Unstimmigkeiten ist groß. So kann es zum Beispiel vorkommen, daß der Alleinverdienerabsetzposten oder außergewöhnliche Belastungen einfach vergessen wurden oder eine falsche Sozialversicherungsnummer verwendet wurde. Auch Kommafehler sind möglich – mit existenzgefährdenden Konsequenzen.
Neue Fehlerquelle: Euro oder Schilling?
Und bei neuen Veranlagungen besteht die Verwechslungsmöglichkeit zwischen Euro- und Schilling-Angaben mit ähnlich gravierenden Folgen. Steuerberater Karl Bruckner (BDO): „Als erster Schritt sollten Steuerzahler alle Angaben aus der eigenen Steuererklärung mit den Angaben im Steuerbescheid vergleichen.“ Oft ist nicht das Finanzamt die Fehlerquelle, häufig haben die Steuerzahler selbst wichtige Absetzposten vergessen, oder der Steuerberatungskanzlei ist ein Versehen passiert.
Ganz wichtig: Fristen beachten
Doch ganz gleich, wer letztlich der Verursacher der Panne ist: Wichtig ist, daß der Steuerzahler innerhalb eines Monats formgerecht Berufung einlegt (siehe Kasten Seite 106). Steuerberater Josef Böck: „Wer diese Frist versäumt, wird es sehr schwer haben, noch nachträglich recht zu bekommen. Man kann allerdings versuchen, seine Chancen über einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amts wegen zu stellen.“ Diese Mahnung zur Eile gilt natürlich auch dann, wenn der Fiskus Absetzposten bewußt nicht anerkennt, weil der zuständige Finanzbeamte diesen für unzulässig hält.
Familiäre Honorare: ein Fallstrick
Ein klassischer Fall, den das Finanzamt besonders kritisch beäugt, sind zum Beispiel Honorare innerhalb der Familie. BDO-Steuermann Bruckner: „Falls das Finanzamt solche Posten streicht, hilft oft eine bessere Dokumentation, was wirklich geleistet wurde. Schreiben Sie aber nicht nur zwei Zeilen, sondern möglichst eine halbe Seite mit detaillierten Angaben.“
Tricks bei der Essensrechnung
Auch bei Essensrechnungen sind Finanzbeamte erfahrungsgemäß gern knauserig und verneinen den beruflichen Zweck. Steuerberater Bruckner: „Manchmal hilft es, die Quittung statt unter Geschäftsessen unter dem Posten Honorarersatz anzumelden – etwa wenn man einer Hilfskraft statt einer Bezahlung zum Dank eine Einladung zukommen läßt. Das gleiche gilt für kleine Geschenke wie eine Kiste Wein.“
Wo Sie Steuern sparen können, und wo noch Fehlerquellen lauern, erfahren Sie im aktuellen FORMAT
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