Freitag, 22. Juni 2001

Vollversammlung der Ärzte

Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat heute, Freitag, zu Beginn ihrer in Salzburg stattfindenden und bis morgen dauernden Tagung klar gegen die Tötung auf Verlangen Stellung bezogen. "Die Österreichische Ärztekammer lehnt die in Holland jüngst gesetzlich frei gegebene aktive Sterbehilfe entschieden ab", heißt es in einer vom Ärzteparlament einstimmig beschlossenen Resolution.

In dieser weisen die Mediziner weiters auf gravierende gesellschaftliche Mängel - etwa die soziale Isolation todkranker Menschen - hin und fordern eine Verbesserung und Verbreiterung der Palliativmedizin.

Hinter dem Begriff der "aktiven Sterbehilfe" verstecke sich "das vorsätzliche Töten eines Menschen", heißt es in der Resolution weiter. Dies aber stehe im existenziellen Gegensatz zum zeitlosen ärztlichen Auftrag, das Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern. Medizinern obliege es, Sterbende in ärztlicher Fürsorge zu begleiten, keinesfalls sei es jedoch ihre Aufgabe, Tötungsbegehren zu vollstrecken: "Patienten müssen immer darauf vertrauen können, dass Ärzte konsequent für das Leben eintreten und diesen Grundsatz weder aus politischen, wirtschaftlichen noch sonstigen Gründen durchbrechen."

In ihrer beschlossenen Stellungnahme weist die Ärztekammer weiters darauf hin, "dass die aktuelle Diskussion über die Tötung auf Verlangen Missstände in unserer Gesellschaft aufzeigt". Ein gravierender Mangel sei zum Beispiel die soziale Isolation von todkranken Menschen, "welche oftmals die eigentliche Ursache für den Todeswunsch eines Patienten darstellt". Auch seien Angehörige schwer kranker Patienten wiederholt mit der Betreuung überfordert.

"Die Österreichische Ärztekammer tritt daher für eine Kultur des humanen Sterbens ohne Schmerz und Angst ein. Die gesellschaftliche und politische Akzeptanz des Sterbeprozesses als wesentlicher Teil des Lebens ist Voraussetzung für eine umfassende Sterbebegleitung. Die Verbesserung der Verbreiterung und Anwendung von Palliativmedizin im Spital oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen umfasst medizinisches, psychisches und soziales Engagement. Sie ist die zentrale Forderung der Österreichischen Ärztekammer an Gesellschaft und Politik", heißt es weiters in der Resolution.

Als besonders wichtig erachtet die Ärztekammer die klare Unterscheidung zwischen verschiedenen Begriffen wie "Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase", "Verzicht auf lebensverlängernde, technische und medikamentöse Maßnahmen zur Ermöglichung eines natürlichen Todes" und "aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung eines Patienten durch einen Arzt".

22.6.2001 12:30