Donnerstag, 21. Juni 2001

In dieser Session keine Entscheidung zu Unfallrenten

Der Verfassungsgerichtshof wird in seiner bis Ende nächster Woche laufenden Juni-Session die Frage, ob die Besteuerung der Unfallrenten verfassungskonform ist oder nicht, nicht mehr entscheiden. Dies ergab sich Donnerstag bei einer öffentlichen Verhandlung des Gerichtshofs.

Geprüft wird die Unfallrentenbesteuerung auf Grund eines Drittel-Antrags der SPÖ. Der VfGH wird der Bundesregierung noch schriftlich eine weitere Frage stellen, erklärte Präsident Ludwig Adamovich nach einer Beratung des Gerichts.

In der Frage geht es darum, warum Empfänger von Zusatzrenten - also solche mit einer mehr als 70-prozentigen Beeinträchtigung nach einem Arbeitsunfall - durch die Besteuerung weniger belastet sind als andere Personen. Außerdem forderte Adamovich sowohl die Bundesregierung als auch den Antragsteller SPÖ auf, sich über die möglichen Konsequenzen der nachträglichen Härtefallregelung zu äußern. Diese wurde vom Nationalrat bereits beschlossen und steht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundesrates.

21.6.2001 13:48