Dienstag, 19. Juni 2001

Der genaue Betrag: 5.190,66 öS

Demnächst werden die österreichischen Studenten daran erinnert, dass das Studium ab Herbst nicht mehr kostenlos ist. Seit Anfang der Woche werden im Bundesrechenzentrum im Auftrag des Bildungsministeriums die Zahlscheine für die Studiengebühren gedruckt.

Mehr als 200 Erlagscheine rattern pro Minute durch den Drucker und versehen den PSK-Erlagschein mit dem Namen der Universität und des Studenten, Matrikelnummer, Zahlungsfrist und - bei einem Großteil - dem Betrag von 377,22 Euro. Dann werden die Zahlscheine kuvertiert, versendet und sollten in den nächsten Tagen in den Briefkästen der Studierenden landen.

Der Betrag von 377,22 Euro (5.190,66 S) setzt sich aus dem Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro (363,36 Euro/4.999,94 S), dem Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft (13,50 Euro) und der Versicherung (0,36 Euro) zusammen. Bei ausländischen Studierenden beträgt die Studiengebühr 726,72 Euro (10.000 S). Eingezahlt wird auf das Konto der jeweiligen Universität. Diese muss wöchentlich den ÖH-Beitrag an die Studentenvertretung weiter überweisen.

Auf der Zahlschein-Alonge gibt es Hinweise für die Einzahlung, die von jeder Universität selbst gestaltet wurden. Zu finden ist darauf etwa das Ende der Zulassungs- und Meldefrist für das Wintersemester, wo und wann man die Studienbestätigung abholen kann oder ob sie zugeschickt wird, etc.

Bildungsministerium informiert
Auch das Bildungsministerium informiert in einem dem Kuvert beigelegten Schreiben zum Thema Studienbeitrag. Darin wird betont, dass die mit den Beiträgen erzielten Einnahmen als "Universitätsmilliarde" den österreichischen Universitäten zugute kommen und "für die Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung verwendet (im Jahr 2001 500 Mill. S und im Jahr 2002 eine Mrd. S)" werden. Außerdem wird in dem Schreiben auf jene Maßnahmen hingewiesen, die sicherstellen sollen, "dass auch Studierende mit niedrigem Einkommen durch die Studienbeiträge nicht an der Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums gehindert werden".

Folgende Maßnahmen werden dabei genannt:

- Wer Studienbeihilfe bezieht, erhält die Studienbeiträge rückerstattet.
- Durch die Anhebung der Absetzbeträge für Geschwister und die Änderung der Verdienstfreigrenzen (Wegfall der monatlichen Limitierung durch die Geringfügigkeitsgrenze) ab dem kommenden Wintersemester können neben den derzeit rund 30.000 Studienbeihilfenbezieher voraussichtlich weitere 8.000 Studierende eine Studienbeihilfe erwarten.
- Studierenden werden die Studienbeiträge teilweise ersetzt, wenn die Einkommensgrenzen der Eltern für die Studienbeihilfe nur bis zu etwa 4.500 S monatlich überschritten werden.
- Die Banken und Sparkassen bieten Studierenden begünstigte Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge an.

19.6.2001 10:52