Nach Dienstag-Runde soll Klarheit herrschen

Wird die Neustrukturierung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger im Konsens mit den Sozialpartnern erfolgen? Die kommende Woche wird aller Voraussicht nach die Entscheidung darüber bringen.
Am Montag wird zwischen Regierung und Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber-Vertretern auf Experten-Ebene gesprochen, am Dienstag tritt die so genannte Projektsteuerungsgruppe mit den Verhandlungsführern zusammen. Danach - ist man sich bei Sozialpartnern und Sozialministerium einig - werde klar sein, ob ein gemeinsames Vorgehen möglich ist. Die Regierung will die Reform unverändert noch vor dem Sommer im Rahmen der 58. ASVG-Novelle durchboxen.
Wiewohl man inhaltlich nicht weit voneinander entfernt ist, glaubte an eine große Reform in den Verhandlungsteams zuletzt kaum mehr jemand: Was in erster Linie am Gerangel um die von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) geforderte Ablöse von Hauptverbands-Präsident Hans Sallmutter liegt. Das Sozialministerium versucht sich hier mit einer Doppel-Strategie. So wird den Sozialpartnern angeboten, dem Sozialministerium für die Präsidiums-Posten einen Dreier-Vorschlag vorzulegen, aus dem der Minister wählen kann. Gleichzeitig soll eine Unvereinbarkeitsklausel eingefügt werden, wonach die Präsidiums-Mitglieder ihren Posten hauptberuflich ausüben müssen.
ÖGB und Arbeiterkammer sagen NEIN
Dass die Arbeitnehmervertreter - ÖGB und Arbeiterkammer - diesen Plänen nicht zustimmen, liegt auf der Hand. Sie sehen in den Ideen des Ministeriums nur einen Vorwand, die seit Monaten forcierte aber gescheiterte Ablöse Sallmutters nun durchzudrücken. Denn der Hauptverbands-Präsident würde wohl kaum auf seinen Posten als Chef der Gewerkschaft der Privatangestellten verzichten. Zudem ist es ausgeschlossen, dass Sozialminister Herbert Haupt (F) aus einem Dreier-Vorschlag gerade Sallmutter auswählen würde.
ÖGB, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer beharren im Gegenzug auf ihrem am Gründonnerstag präsentierten Konzept, das eine Übernahme der Ernennungskompetenz für das Präsidium durch die Sozialpartner vorsieht. Ursprünglich stand man diesem Vorhaben auch im Sozialministerium positiv gegenüber, was sich aber offensichtlich geändert hat. Zwar wollen sowohl VP- als auch freiheitliche Verhandler diese Option nicht ausschließen, verweisen aber darauf, dass hier ein Nein der FP-Spitze zu erwarten sei. Denn bei einer Übernahme der Ernennungskompetenz säße Sallmutter weiter im Sattel.
Selbstverwaltung soll aufrecht bleiben
Das Einzige, was derzeit wirklich unbestritten scheint, ist, dass die Selbstverwaltung aufrecht bleiben soll. Die Frage ist nur in welchem Ausmaß. So sieht ein von Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck (F) vorgelegtes Experten-Papier vor, einen "Aufsichtsrat" zu installieren, der vom Sozialminister ernannt wird. Daneben gebe es drei Generaldirektoren für die Sparten (Krankenkassen, Unfall- und Pensionskassen), wo ebenfalls Haupt indirekte Bestellungskompetenz hätte. Die Sozialpartner lehnen dies naturgemäß ab. Ebenfalls zu klären ist, ob der Hauptverband oder die 27 Träger mehr Kompetenzen bekommen bzw. ob eine stärkere Konzentration auf die Sparten erfolgt.
Die Zeit drängt jedenfalls. Die Neustrukturierung des Sozialversicherungswesens soll nämlich noch im Rahmen der 58. ASVG-Novelle vor dem Sommer umgesetzt werden. So wünschte es sich Riess-Passer in einer Ministerrats-Protokollanmerkung. In der letzten Juni-Woche müsste der Beschluss also im Sozialausschuss fallen, im Juli dann im Plenum des Nationalrats. Dort könnte es vor allem für die Abgeordneten des VP-Wirtschaftsbunds zu einer unangenehmen Situation kommen. Gibt es keine Einigung mit den Sozialpartnern, wird das für die Mehrheit benötigte Ja nur schwer zu argumentieren sein. Eine Entscheidung im Konsens hätte zudem den Vorteil, dass der Verdacht einer Anlassgesetzgebung zwecks Sallmutter-Ablöse vom Tisch wäre.
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