Freitag, 15. Juni 2001

Tribunal entscheidet im Zweifelsfall über Anspruch

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein plant eine Karenz für Arbeitnehmer, die sterbende Angehörige pflegen. Sollte die politische Einigung bald hergestellt werden können, wird die Sterbebegleitungs-Karenz bereits mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.

Vorgesehen ist ein "bedingter Rechtsanspruch mit Durchsetzungsmöglichkeit". Das bedeutet, dass "eine Art Tribunal" entscheidet, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über die Inanspruchnahme einigen können. Außerdem soll es Teilzeitmodelle und Arbeitszeitverschiebungen geben.

Der zeitliche Rahmen ist noch nicht fixiert. Überlegt wird, die Karenz auf ein halbes Jahr einzuschränken. Jedenfalls wird das Modell "sterbefallbezogen" sein und daher mehrmals in Anspruch genommen werden können.

Die Forderung nach einer Sterbebegleitungs-Karenz hat zuletzt Caritas-Wien-Direktor Michael Landau bei einer Enquete im Parlament erhoben, der von einem "großen Fortschritt" spricht.

Im Nationalrat ist laut "Wiener Zeitung" für die erste Juliwoche auch ein Entschließungsantrag zu diesem Thema geplant, dem Bartenstein nun zuvorkomme. Er hat eine Arbeitsgruppe aus Caritas, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eingesetzt, die bereits eine Punktation ausgearbeitet hat. In zwei Wochen soll ein fertiges Modell vorliegen.

Bartenstein ist es "ein großes Anliegen, dass dieses Karenzmodell von allen Seiten akzeptiert wird". Sollte die politische Einigung bald hergestellt werden können, wird die Sterbebegleitungs-Karenz mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.

15.6.2001 18:43