Mittwoch, 6. Juni 2001

Beschluss noch vor der Sommerpause

Der Ministerrat hat die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht gebilligt. Danach werden Aufsichten über Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapieraufsicht ab April 2002 zusammengelegt.

Damit kann das Finanzmarktaufsichtsgesetz noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden. Begleitend ist unter anderem auch geplant, die Position der Kontrollorgane (Aufsichtsräte) von Kreditinstituten zu stärken, sagte Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) nach dem heutigen Beschluss in der Regierungssitzung zur APA.

Stärkeres Instrument für Aufsichtsorgane
Bank-Aufsichtsräte erhalten damit die Möglichkeit, bei Bedarf von sich aus Wirtschaftsprüfer einzuschalten. Dass die Aufsichtsorgane für ihre Kontrolltätigkeit damit ein stärkeres Instrument in die Hand bekommen, gilt als eine der Lehren aus dem vorjährigen Bank-Burgenland-Milliardenkreditdebakel.

Ab 1. April 2002 soll in Österreich eine umfassende Allfinanzaufsicht ihre Arbeit aufnehmen, die als öffentlich-rechtliche Anstalt die bisher getrennten Aufsichten über Banken, Versicherungen, Pensionskassen und die Wertpapieraufsicht in einer neu zu errichtenden Behörde zusammenfasst. Zudem soll, wie bereits berichtet, eine Zahlungssystemaufsicht (e-money) etabliert werden, die Nationalbank kann mit der Kreditrisikoprüfung beauftragt werden.

Allfinanzaufsicht eine Art "Tochter" der Nationalbank
Die Reform entspricht laut Finanzministerium den Intentionen der internationalen Aufsichtsorganisationen (Basel). Kritik der Europäischen Zentralbank (EZB) habe man berücksichtigt, indem die Kreditrisikoprüfung zur Marktrisikoprüfung und Statistik in die Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) komme, so Grasser. In die neue Allfinanzaufsicht ist nach Angaben von Grasser die OeNB stark integriert. De facto, wenngleich freilich nicht gesellschaftsrechtlich, sei die neue Allfinanzaufsichtsbehörde als eine Art "Tochter" mit der Notenbank zu sehen, auch was die Bestellungs- und Nominierungsrechte in Vorstand und Aufsichtsrat betreffe.

Weisungsfreiheit könnte von SPÖ blockiert werden
Laut Grasser wird die neue Finanzhmarktaufsicht budgetär, personell und organisatorisch unabhängig sein. Er habe noch eine politische Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) draufsetzen wollen. Sollte die SPÖ bei ihrer Front gegen die weisungsfreie Behörde bleiben und im Parlament keine Zwei-Drittel-Mehrheit möglich sein, werde man einfachgesetzlich das Weisungsrecht stark einschränken. Dies ist für Grasser zwar nur die "zweitbeste" Lösung, er spricht aber dennoch von einem "Quantensprung für den Finanzplatz", den er sich von der Opposition nicht zunichte machen lassen wolle.

6.6.2001 14:10