Fairer Wettbewerb ohne Steuer-Schlupflöcher

Die EU-Finanzminister wollen heute in Luxemburg auch wieder über eine sinnvolle Besteuerung des Handels über das Internet sprechen. Den Ministern geht es vor allem darum, Steuer-Schlupflöcher zu schließen und damit faire Wettbewerbschancen zu schaffen. Die in der EU-Steuerpolitik nötige Einstimmigkeit ist jedoch fraglich, da Großbritannien Einwände hat.
Großunternehmen forderten unterdessen die EU zum raschen Handeln auf. "Wir unterstützen das Vorhaben sehr", sagte eine Sprecherin der so genannten European E-Business Tax Group, in der sich Konzerne wie die Deutsche Post, Siemens, Microsoft oder IBM organisierten.
Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern - wie beispielsweise USA - sollen sich in der EU anmelden, um dann für Geschäfte innerhalb der EU auch Mehrwertsteuer abzuführen. Das ist bisher nicht der Fall. Es geht vor allem um Software, Videos oder Musik, die über das Internet heruntergeladen werden. Nach einem Schlüssel soll die Mehrwertsteuer in das EU-Land weitergeleitet werden, in dem der Kunde des Unternehmens wohnt. London kritisiert laut EU-Diplomaten unter anderem einen hohen Verwaltungsaufwand.
Neuer Anlauf für EU-Firmenübernahmegesetz
Am Dienstagabend werden Vertreter der 15 EU-Länder und des Europaparlaments in Luxemburg versuchen, kurz vor Ablauf eines Vermittlungsverfahrens noch einen Kompromiss zum umstrittenen EU-Firmenübernahmegesetz zu schmieden. Scheitert die Vermittlung, dürfte das seit 12 Jahren vorbereitete Gesetz nicht zu Stande kommen.
Das Vermittlungsverfahren
EU-Gesetze kommen meist in einem mehrstufigen Verfahren zwischen dem EU-Ministerrat - dort sind die EU-Länder vertreten - und dem Europaparlament zu Stande. Das Vermittlungsverfahren ist die letzte Phase dieses so genannten Verfahrens der Mitentscheidung. Diese Mitentscheidung wird beispielsweise in der EU-Binnenmarktgesetzgebung angewendet, beim Verbraucherschutz und in der Sozialpolitik.
Das Vermittlungsverfahren beginnt, wenn der Ministerrat nicht alle zuvor vom Parlament in zweiter Lesung angenommenen Abänderungen billigt. Ist auch im Vermittlungsausschuss keine Einigung möglich, kann gegen den Willen des Europaparlaments kein Rechtsakt der EU erlassen werden. Der Vermittlungsausschuss ist in der Regel paritätisch mit jeweils 15 Vertretern des EU-Ministerrates (also der EU-Länder) und des Europaparlaments besetzt. Die EU-Kommission nimmt an den Sitzungen teil, um eine Annäherung zu erleichtern.

