Donnerstag, 7. Juni 2001

Bei Verurteilung drohen dem Landesrat drei Jahre Haft

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Graz gegen den steirischen Agralandesrat Pöltl im Zusammenhang mit dem Schweinemast-Skandal ist fix. Pöltl wird vorgeworfen, die Öffentlichkeit zu früh über Hausdurchsuchungen wegen illegalen Medikamenten-Einsatzes informiert und damit das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

Vermutlich noch im Herbst wird sich der Landesrat vor Gericht verantworten müssen.

Am 18. Jänner dieses Jahres hatte der Agrarlandesrat per Presseaussendung bekanntgegeben, dass es "Verdachtsmomente" wegen des Einsatzes illegaler Medikamente gebe und die betroffenen Schweinezüchter mit Kontrollen zu rechnen hätten. Diese Information soll die Landwirte gewarnt haben, beanstandete der Tierschutzverein "Vier Pfoten", der daraufhin Anzeige erstattete.

Darin wurden gleich mehrere Tatbestände angezeigt: Es soll sich nach Meinung der Tierschutzorganisation um den Verdacht der Begünstigung, Missbrauchs der Amtsgewalt, Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie Beihilfe zur Unterdrückung von Beweismitteln handeln.

Die Grazer Staatsanwaltschaft verfasste einen Vorhabensbericht, der nun im Justizministerium geprüft wurde. Am Freitag teilte der leitende Staatsanwalt des Ministeriums, Thomas Sole, mit, dass es in der Causa Pöltl keine Weisung geben werde. Damit wurde de facto grünes Licht für eine Anklage gegeben.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz gab es vorerst keine Stellungnahme, da der Akt zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Graz eingetroffen war. Es wurde auf Dienstag nächster Woche verwiesen.

Politisch gesehen hatte die so genannte Schweinemast-Affäre keine Folgen für den VP-Landesrat: Im Landtag wurde zwar ein Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt, dieser kam aber nicht zu Stande. Pöltl wurde auch von der eigenen VP-Regierungsmannschaft - die ÖVP hat in der Landesregierung die Mehrheit - voll gestützt.

Von dem Betroffenen selbst stand vorerst eine Stellungnahme aus, da Pöltl nach Angaben seines Büros bei einer Sitzung in Wien war. In den vergangenen Monaten hatte Pöltl stets beteuert, er habe im Sinne des Verbraucherschutzes gehandelt. Seine Absicht sei gewesen, für die Konsumenten möglichen Schaden zu vermeiden. Als absehbar war, dass es möglicherweise gerichtliche Folgen haben würde, hatte Pöltl gemeint, er werde sich wie jeder Staatsbürger selbstverständlich verantworten.

7.6.2001 16:25