Dienstag, 5. Juni 2001

Abfrage für befreundeten Detektiv

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist heute im Wiener Landesgericht die Verhandlung gegen einen ranghohen Beamten des Innenministeriums fortgesetzt und abgeschlossen worden. Für illegale EKIS-Datenabfragen wurde er zu sieben Monaten bedingt verurteilt.

Der 45-jährige Kriminalist - seit 1994 der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) zugeteilt - hat demnach von 1996 bis zum Juli 1999 für einen befreundeten Detektiv wiederholt Abfragen aus dem kriminalpolizeilichen Beratungsdienst EKIS sowie aus dem Melderegister und der Zulassungsstelle getätigt.

Amtsmissbrauch: Sieben Monate bedingt
Ein Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak) verurteilte den inzwischen vom Dienst suspendierten Mafiajäger wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft. Dieselbe Strafe fasste der als Bestimmungstäter mitangeklagte Detektiv aus. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Disziplinarverfahren läuft noch
Ob der Chefinspektor damit bei der Exekutive bleiben kann oder seine Entlassung zur Kenntnis nehmen muss, wird in dem noch laufenden Disziplinarverfahren geklärt. Sein Verteidiger Farid Rifaat meinte auf Anfrage der APA, aus seiner Sicht bestünden durchaus Chancen, dass sein Mandant nicht zwangsläufig den Dienst quittieren muss, sondern allenfalls mit einer Geldstrafe belegt wird.

"Ein gutes Dutzend Fälle"
Staatsanwalt Josef Redl hatte dem Chefininspektor auch vorgeworfen, auf Ersuchen des Berufsdetektivs ohne dienstlichen Grund und ohne richterliche Anordnung mehrfach eine telefonische Rufdatenrückerfassung in die Wege geleitet zu haben. Konkret soll es sich in diesem Punkt "um ein gutes Dutzend Fälle" sowie "sieben bis acht personenbezogene Abfragen" gehandelt haben, wie der Richter nach der Verhandlung erklärte. Ob der vermögende EDOK-Beamte - er besitzt ein Haus in Südfrankreich und Aktien im Wert von mehreren 100.000 Schilling - pro Auskunft bezahlt worden ist, wollte der Richter hingegen mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht nicht beantworten.

Der Verteidiger hatte darauf gepocht, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln: "Es werden vermutlich Dinge aus der kriminalpolizeilichen Tätigkeit erörtert werden, deren Bekanntwerden die öffentliche Ordnung beziehungsweise die nationale Sicherheit gefährden könnten." Das Gericht kam diesem Ansuchen nach: Einerseits könnten ansonsten Polizeimethoden bekannt werden, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt seien. Andererseits beträfen manche Informationen, die der Beamte dem mittlerweile arbeitslosen "Schnüffler" beschafft hatte, "den Geheimbereich der Opfer", wären also "hochsensible Daten".

5.6.2001 15:22