Strafe bei Verweigerung der Tests

Die StVO-Novelle "Drogen am Steuer" soll heute im Ministerrat beschlossen werden. Zunächst geht es darum, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, um bei begründetem Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung Blut- oder Harntests durchführen zu können. Da der Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert, ist es fraglich, ob es zu einer Einigung kommen wird.
Außerdem soll eine allfällige Verweigerung dieser Tests - ähnlich der geltenden Regelung bei Alkohol - unter Strafe gestellt werden.
"Das Vorgehen gegen Drogenmissbrauch am Steuer ist ein Mosaikstein zur Hebung der Verkehrssicherheit", erklärte Verkehrsministerin Monika Forstinger.
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