Wegen Beleidigung und Verletzung einer Fotografin

Tatort Salzburger Festspiele 1999. Prinz Ernst August von Hannover tritt eine Fotografin, verletzt sie am Oberschenkel. Die Journalistin erlitt schwere Blutergüsse. Jetzt wurde der prügelfreudige Gatte von Caroline von Monaco zu insgesamt 5,6 Millionen S Schmerzensgeld verurteilt. Auch für einen wohlhabenden Prinzen keine "Kleinigkeit".
Wohl auch deshalb legte der Prinz Einspruch gegen das Urteil ein. Es wird zu einem Prozeß kommen. Der zuständige Amtsrichter Rolf Neils überlegt sogar, ob er den Fall mit anderen anhängigen Strafbefehlen gegen den Prinzen zu einem Termin zusammenfasst. In einem Aufwaschen sozusagen. Da "Ihre Hoheit" ja bekanntlich nur äußerst ungern vor Gericht erscheinen.
Auch die Prügelei mit dem Discobesitzer Josef Brunnlehner auf Lamu in Kenia wurde noch nicht vor Gericht verhandelt. Außerdem würde sich die Strafverfolgungsbehörde eine Menge Arbeit sparen. Bis jetzt hatte sie nämlich Mühe, den Wohnort des "Prügelprinzen" herauszufinden, um die Strafbefehle überhaupt zustellen zu können.

