Sozialpartner werden zurückgedrängt

Kartell- und Wettbewerbsrecht sollen durch eine Reform "bissiger" und europareif werden. Die wichtigsten Punkte des Entwurfs sind die Zurückdrängung der Sozialpartner, die Einführung eines Kartellanwaltes und einer Bundeswettbewerbsbehörde sowie frühere Sanktionen - bis zur Entflechtung - bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Der Entwurf ist jetzt in Begutachtung gegangen. In Kraft treten sollen die Neuerungen mit 1. Jänner 2002. Das Kartellgesetz soll geändert, das Wettbewerbsgesetz neu gestaltet werden.
Die Sozialpartner sollen mit der Reform ihren Einfluss im Kartellverfahren verlieren. Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer werden keine Anträge auf Prüfung von Zusammenschlüssen an das Kartellgericht mehr stellen können. Der von den Sozialpartnern beschickte Paritätische Ausschuss, der derzeit in den Verfahren bis hin zu Beweisaufnahmen "mitmischt", wird aufgelöst. Die Sozialpartner sollen nur mehr Stellungnahmen und Gutachten abgeben können.
Wesentliche Änderungen im Verfahrensablauf wird es bei der Prüfung der Zusammenschlüsse geben: Dort werden nur mehr der neue Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde.
Bei einer Missbrauchskontrolle oder die Prüfung eines "erschlichenen" Zusammenschlusses im Nachhinein werden aber weiterhin die Interessensvertretungen und die mitbewerbenden Unternehmen Antragsrecht und Parteienstellung haben.
Bundeskartellanwalt und Bundeswettbewerbsbehörde werden neu eingerichtet. Mit dem Kartellanwalt, der im Bereich des Justizministeriums installiert wird, soll die rechtsstaatlich bedenkliche Doppelfunktion des Kartellgerichts, als Ankläger (beim Tätigwerden "von Amts wegen") und Richter aufgelöst werden.
Der Entwurf wurde von Ministern Dieter Böhmdorfer (F) und Martin Bartenstein (V) präsentiert.

