Gerichtsurteil: Kartellbildung gegeben

Haft- und Geldstrafen hagelte es für Bau-Manager im so genannten Wiener Baukartellprozess. Diese reichen von fünf bis neun Monaten bzw. bis zu 300.000 Schilling. Die von den neun Beschuldigten getroffenen Bieter-Absprachen führten zu "kartellartigen Verhältnissen", befand das Gericht.
Die haftungsbeteiligten Firmen wurden zu Geldbußen zwischen 400.000 und 700.000 Schilling verurteilt. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die neun Beschuldigten hätten als Vertreter ihrer Firmen von 1991 bis Ende 1997 als "Organe eines Kartells" gesetzlich nicht vorgesehene Bieter-Absprachen getroffen und so im Wiener Straßenbauwesen unter anderem höhere Scheinanbote gelegt, stellte Richter Gerhard Pohnert in der Urteilsbegründung fest. Diese hätten darauf abgezielt, "die Preise der Beteiligten zu steigern, jedenfalls nicht zu senken". Die damit geschaffenen "kartellartigen Verhältnisse" waren volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt, hieß es.
Die teilweise sehr prominenten, in die Causa involvierten Unternehmen wurden nicht nur zu den im Kartellgesetz vorgesehenen Geldbußen verurteilt. Sie haften darüber hinaus auch jeweils für jene Summe, zu der die einzelnen, ihnen zuzurechnenden Manager zusätzlich zu den bedingten Haftstrafen "verdonnert" worden sind.
Mit einer Ausnahme meldeten die Beschuldigten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Ein Manager bat um Bedenkzeit. Staatsanwalt Erich Müller gab vorerst keine Erklärung ab.
Die Urteilsverkündung fand mit einer kleinen Verspätung statt, da der Richter aus unerfindlichen Gründen angeordnet hatte, man soll während der Beratung nicht nur den Verhandlungssaal absperren. Auch das schmiedeiserne Tor zum Großen Schwurgerichtssaal wurde dieses Mal verriegelt, so dass es den Beschuldigten und ihren Verteidigern nicht möglich war, zur vorgesehenen Zeit dort zu erscheinen. Offenbar war "vergessen" worden, dieses Tor wieder rechtzeitig zu öffnen.

