Dienstag, 29. Mai 2001

Verfassungsgericht verhindert Schließung

Die für den 31. Mai geplante Schließung von 35 Zollfreiläden an den slowenischen Grenzübergängen zu Italien und Österreich findet doch nicht statt. Die steuerbegünstigten Einkäufe in diesen Läden werden somit auch im Juni noch möglich sein.

Das Laibacher Verfassungsgericht nahm den Antrag der nicht im Parlament vertretenen "Neuen Partei" an, dass über die Verfassungsmäßigkeit des am 31. Jänner vom Parlament angenommenen Gesetzes entschieden werden soll. Bis zu seiner endgültigen Entscheidung hat das Gericht die Ausführung des Gesetzes ausgesetzt.

Das bedeutet, dass die geplante Umwandlung der Duty-Free-Shops in gewöhnliche Geschäfte in den nächsten drei Tagen nicht erfolgen wird.

Schließung der Tax-free-Läden Voraussetzung für EU-Beitritt
Der slowenische Europaminister Igor Bavcar erklärte, die Haltung des Verfassungsgerichts könne den laufenden EU-Beitrittsprozess und die Glaubwürdigkeit Sloweniens gefährden. Die Schließung der Zollfreiläden an den Grenzen zu EU-Mitgliedsländern war eine der Bedingungen für den erfolgreichen Verlauf der Beitrittsverhandlungen. Bavcar drückte auch seine "Besorgnis" aus, dass gewisse Phasen der slowenischen EU-Annäherung nicht mehr unter der schwedischen EU-Präsidentschaft durchgeführt werden könnten.

Da es sich bei der vorläufigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs um prozedurale, nicht inhaltliche Fragen handelt, erwartet man, dass die endgültige Entscheidung schon bald fallen könnte. Parlamentspräsident Borut Pahor erklärte, dass das Parlament schon morgen die notwendigen parlamentarischen Dokumente über die Rechtmäßigkeit der Annahme des Schließungsgesetzes vorlegen wird.

29.5.2001 10:54