Dienstag, 29. Mai 2001

Betrugsverdacht: Hat er Frau und Töchter begünstigt?

Hermann Gerharter (61), der den Handelkonzern Konsum 1995 in eine 26-Milliarden-Pleite geführt hat, wurde bereits 1999 rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt und einer Geldbuße von 180.000 S verurteilt. Heute begann der zweite Prozess wegen Verdachts auf Betrug. Gerharter ist von einem Freispruch überzeugt. Die Verhandlung wurde auf den 18. Juli vertagt.

Mit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Zusammenhang mit der Konsum-Pleite hat Hermann Gerharter zu leben gelernt. "Es ist meine Verantwortung, dass er nicht gerettet werden konnte. Ich habe es nicht geschafft. Insofern nehme ich Ihr erstes Urteil zur Kenntnis", meinte der ehemalige Konsum-Generaldirektor heute, Dienstag, zu Richterin Claudia Ortner im Wiener Straflandesgericht. Diese war auch die Vorsitzende jenes Schöffensenats, der über Gerharter nach dem Untergang des ehemals "Roten Riesen" im Mai 1999 wegen fahrlässiger Krida zehn Monate bedingt sowie eine Geldbuße von 180.000 Schilling verhängt hat.

Gerharter brachte kurz vor Ausgleich seine 11-Mill.-Villa "in Sicherheit"
Diesmal ging es um den Vorwurf der betrügerischen Krida, zu dem sich Gerharter "in keinster Weise schuldig" bekannte, wie er gleich zu Beginn betonte. Der mittlerweile 61-Jährige, der es vorzieht, in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten, und bis auf weiteres auf Pensionsauszahlungen verzichtet, soll unmittelbar vor dem Ausgleich des Konsum Schritte in die Wege geleitet haben, um sein Privatvermögen vor zivil- oder strafrechtlichen Haftungsansprüchen Dritter "zu retten", wie Staatsanwalt Erich Müller erklärte.

Der Anklage zufolge musste Gerharter nämlich befürchten, die Gläubiger des Konsum würden sich nach der Pleite am Vermögen des Generaldirektors schadlos halten. Dies umfasste immerhin eine Jugendstilvilla mit 13.000 Quadratmetern Grundbesitz in Gießhübl sowie ein - inzwischen verkauftes - Wochenendhaus in der Steiermark. Kolportierter Nettowert: 11,7 Millionen Schilling (850.272 Euro).

Am 30. März 1995 ließ Gerharter für die Villa, die er bereits 1989 bezogen hatte, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ins Grundbuch eintragen, nachdem er sie seiner Frau und den beiden Töchtern "überschrieben" hatte. Damit habe er allfällige Begehrlichkeiten des Gläubiger-Befriedigungsfonds "mit Erfolg abgesichert", so der Staatsanwalt.

Lediglich vier Tage später, am 3. April 1995, gab Gerharter dann den Ausgleichsantrag ab. Die Konsum-Pleite ist mit einem Schaden von 2,6 Milliarden Schilling (189 Mill. Euro) die bisher größte der Zweiten Republik.

"Ich wollte einen schönen Wohnsitz für meine Familie haben. Es ist ein wunderschönes Haus. Ich möchte es erhalten, das ist mein ganzes Lebensziel. Ich habe das verdient", meinte Hermann Gerharter über seine Villa.

Gerharter: Ich bin von Freispruch überzeugt
Gerharter zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Strafverfahren ein für ihn gutes Ende nehmen wird: "Ich bin überzeugt, dass sie diesmal einen Freispruch fällen werden. Man kann Menschen nicht mit solchen Scheinargumenten verfolgen." Der Vorwurf, er habe betrügerisch gehandelt, empörte ihn: "Ich habe in meinem ganzen Leben vielleicht drei Strafmandate gehabt!"

Verteidiger Manfred Ainedter legte sich für seinen Mandanten in gewohnter Manier ins Zeug. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ortete er "fernab von jeder Realität". Gerharter habe "nie und nimmer" den Vorsatz gehabt, Gläubiger zu schädigen, die in diesem Fall in Wahrheit gar nicht existieren würden: "Es gibt keine Gläubiger, hat keine gegeben und wird auch keine geben!"

Zur Einvernahme von mehreren Zeugen wurde die Verhandlung auf den 18. Juli vertagt.

29.5.2001 12:59