Montag, 28. Mai 2001

90 Verfahren: Verstoß gegen Binnenmarktgesetze

Österreich hat sich bei der Umsetzung von Binnenmarktregeln der EU verschlechtert und muss "dringende Maßnahmen" ergreifen, um bis Frühjahr 2002 wie versprochen 98,5 Prozent aller Binnenmarktregeln umsetzen zu können. Um diese Mindestanforderung zu erreichen, sind noch 66 Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Darauf wies die EU-Kommission in ihrem Binnenmarktanzeiger hin, der am Montag in Brüssel veröffentlicht wurde.

Österreich an fünftletzter Stelle im EU-Vergleich
Österreich ist nun mit einer Quote von 3,2 Prozent nicht-umgesetzter Bestimmungen fünftletztes Land im EU-Vergleich. Nur Schweden, Dänemark und Finnland haben schon jetzt eine Erfolgsquote von über 98,5 Prozent. Im Schnitt haben die EU-Staaten jeweils 2,5 Prozent der einschlägigen Rechtstexte nicht in nationale Gesetze gegossen. Das führt dazu, dass 11,2 Prozent aller EU-Richtlinien noch nicht auf dem ganzen Gebiet der Union gültig sind. In den letzten zwei Jahren hat es kaum eine Verbesserung gegeben.

Vor allem Rückstand bei Umweltgesetzen
Besonders schlecht ist die Umsetzung von Umweltgesetzen, so die EU-Kommission. Von den 98 den Binnenmarkt betreffenden Umweltgesetzen wurden im Schnitt 7,1 Prozent noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das ist "enttäuschend", so die EU-Kommission. Hier liegt Österreich mit 8,2 Prozent Mängelquote ebenfalls schlechter als der EU-Schnitt.

Verstoß gegen Binnenmarktgesetze: 90 Verfahren gegen Österreich
Wegen Mängeln bei der Anwendung der Binnenmarktgesetze hatte die EU-Kommission Ende März knapp 1.800 Verfahren gegen die Mitgliedsländer laufen, 90 davon gegen Österreich. Österreich konnte aber in den letzten Jahren in fast der Hälfte aller eröffneten Fälle den Streit vorzeitig beilegen, was besonders wichtig ist, wenn man bedenkt, dass vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausjudizierte Verfahren manchmal mehr als zehn Jahre dauern, so die EU-Kommission.

28.5.2001 15:28