Gutheißung v. Drogenmissbrauch im Internet strafbar

Heute, Freitag, tritt das neue Suchtmittelgesetz in Kraft. So soll es vor allem härtere Strafen für führende Köpfe krimineller Organisationen geben. Die Hereinnahme des Internets stehen ebenfalls im Mittelpunkt.
Während die politisch Verantwortlichen das Gesetz als Signal werten, dass gegen die Köpfe der Drogenbanden mit aller Härte vorgegangen wird - bei Fortsetzung des Weges "Therapie statt Strafe" -, kam von der Opposition und von Experten Kritik.
Führende Drogenhändler einer kriminellen Organisation, die mit einer großen Menge an Suchtgift handeln, müssen in Zukunft mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Die Mindeststrafe wird für Bandenmitglieder auf drei Jahre angehoben, die wiederholt oder mit einer besonders großen Menge Drogen handeln.
Therapie statt Strafe
Wenn ein Drogenkonsument, der eine Probezeit bekommen hat, noch ein zweites Mal erwischt wird, kann der Staatsanwalt noch einmal die Anzeige zurücklegen - diese Bestimmung war bisher offen gelassen worden. Eine weitere Neuerung betrifft vor allem die Beschaffungskriminalität: Die Drogenabhängigkeit des Täters soll am Beginn des Verfahrens erwiesen werden - dies ist wichtig für das Strafmaß, das er erhält. Eine Abhängigkeit eines Kriminellen soll leichter überprüft werden. Schließlich wird die Gutheißung oder Aufforderung zum Suchtgiftmissbrauchs in neuen Massenkommunikationsformen - gemeint ist das Internet - unter Strafe gestellt werden.
Das Justizministerium wies wiederholt auf die generalpräventive Wirkung des Gesetzes hin. Vom Weg "Therapie statt Strafe" werde nicht abgegangen, sagte etwa Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) im Vorfeld. Die Erfahrung zeige, dass erst die Androhung der Strafe viele Süchtige dazu veranlasse, sich einer Therapie zu unterziehen.
Kritik kommt von den Oppositionsparteien
Dem gegenüber kam Kritik von den Oppositionsparteien, aber auch von Experten. Den Wiener Drogenkoordinator Peter Hacker stört besonders der Passus bezüglich der Beschaffungskriminalität - seiner Meinung nach muss der Täter seine Abhängigkeit selbst nachweisen, um mildere Strafen zu erhalten. Das wird vom Justizministerium in den Erläuterungen zum neuen Gesetz zurückgewiesen.
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