Dienstag, 29. Mai 2001

Auch Kindergeld passierte Ministerrat

Diskussion

Die Regierungsvorlagen für das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz und die Kindergeld-Regelung sind heute planmäßig vom Ministerrat abgesegnet worden. Neu im ORF-Gesetz ist die Abschaffung der Belangsendungen sowie das Verbot der so genannten Cross Promotion.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) und Medienstaatssekretär Franz Morak (V) bezeichneten die beiden Gesetze als Meilensteine für die heimische Medienlandschaft.

Die Bewerbung von ORF-Radioprogrammen im Fernsehen und umgekehrt soll in Zukunft nicht erlaubt sein, außer es handelt sich um reine Programmhinweise. Der Gesetzgeber ist damit einer dringenden Forderung der privaten Rundfunkanbieter nachgekommen. Die umstrittene Einschränkung der Werbemöglichkeiten für Printmedien im ORF bleibt, neu ist aber, dass Medien auch mit ihrer "Blattlinie" werben dürfen. Dezidiert stellt das Gesetz weiters fest, dass regionale TV-Werbefenster nicht erlaubt sind. Für Patronanzsendungen wird ein umfangreiches Regelwerk festgelegt, das unter anderem vorsieht, dass die An- und Abmoderation solcher gesponserten Sendungen in die Werbezeit einzurechnen ist. Dies gilt auch für regionale Sendungen. Ausnahmen sind allerdings insgesamt karitative oder sonstige "im öffentlichen Interesse" liegende Zwecke.

Programme mit anspruchsvollen Inhalten v. 20 bis 22 Uhr
Uneinigkeit innerhalb der Koalition hatte es während der Begutachtungsphase über jene Formulierung gegeben, mit der der ORF dazu angehalten werden soll, "anspruchsvolles Programm" zur Hauptabendzeit zu senden. "Das ausgewogene Programm muss anspruchsvolle Inhalte gleichwertig enthalten", lautet die Passage. Und weiter: "Jedenfalls" müssen "in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Inhalte zur Wahl stehen".

Neuwahl des Generalintendanten noch heuer
Die Neuwahl des Generalintendanten - dann Generaldirektor - könnte nach den Buchstaben des Gesetzes noch heuer über die Bühne gehen: Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die Funktionsperiode des zukünftigen Stiftungsrats frühestens mit 1. Jänner 2002 beginnt. Dieser Zeitpunkt gilt auch für den Generaldirektor. Die zuständigen Gremien - Stiftungsrat und Publikumsrat - können sich jedoch schon davor konstituieren, auch eine Wahl des Generaldirektors ist bereits vor Jahreswechsel möglich. FPÖ-Klubobmann und ORF-Kurator Peter Westenthaler hatte wiederholt "Neuwahlen" im ORF für den Herbst angekündigt.

Opposition lässt kein gutes Haar am ORF-Gesetz
Kein gutes Haar ließen allerdings die Oppositionsparteien am ORF-Gesetz. SP-Mediensprecher Josef Cap kritisierte "den offensichtlichen Versuch der Regierungsparteien, sich auf allen Ebenen Einfluss auf Programm- und Geschäftstätigkeit des ORF zu sichern". Für Stefan Schennach (Grüne) wird mit dem Gesetz "die blau-schwarze Wende nun auch im ORF vollzogen".

Auch Kindergeld passierte Ministerrat
Der Ministerrat hat das Kindergeld abgesegnet. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf blieben erwartungsgemäß aus. Konkret sieht die Kindergeldregelung vor, dass künftig auch Selbstständige, Bäuerinnen, geringfügig Beschäftigten, freie Dienstnehmer, Studierende und Hausfrauen anspruchsberechtigt sind. Die finanzielle Leistung beträgt 6.000 Schilling (436 Euro) und kann von einem Elternteil 30 Monate bezogen werden. Geht auch der zweite Elternteil in Karenz, wird der Kindergeldbezug um weitere sechs Monate ausgeweitet.

Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit 4.076 S monatlich auf 200.000 S jährlich angehoben. In Zukunft sollen auch 18 Monate Kinderbetreuungszeit als pensionsbegründen gelten.

29.5.2001 18:02