Kartellgesetz in Begutachtung

Die von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) angekündigte Verschärfung des Kartellrechts soll diese Woche in Begutachtung gehen. Das bestätigte auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V).
Im Mittelpunkt der geplanten Änderung steht, dass bereits beim erstmaligen Fall des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Sanktionen kommen können, die im Extremfall auch die Entflechtung oder Auflösung von Kartellen zur Folge haben können. Bartenstein wollte keine konkreten Firmennamen nennen.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass im Justizministerium ein Kartellanwalt und im Wirtschaftsministerium eine Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Beide sollen bei Wettbewerbsbeschränkungen von sich aus aktiv werden können. Weiters soll der Einfluss der Sozialpartner beim Kartellverfahren eingeschränkt werden. In den Senaten des Kartellgerichts und des Kartellobergerichts sollen zwar weiterhin auch Laienrichter, die von den Sozialpartnern gestellt werden, tätig sein. Sie sollen künftig aber nicht mehr die Mehrheit haben.
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