Trittin will "grundsätzliche AKW-Prüfung"

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Deutschland verlässt die Temelin-Überprüfungskommission. Der deutsche Umweltminister Trittin reagiert damit auf Unstimmigkeiten mit Tschechien.
Der deutsche Umweltminister Jürgen Trittin hat die tschechische Regierung aufgefordert, den Weiterbau des AKW Temelin wegen der jüngsten Pannenserie "einer erneuten grundsätzlichen Prüfung zu unterziehen". Die während des Probebetriebs zu Tage getretenen "ungewöhnlich zahlreichen und gravierenden Probleme" bestätigten die Zweifel an der Sicherheit des AKW, schreibt der Grün-Politiker Trittin nach Angaben des deutschen Umweltministeriums in einem Brief an den tschechischen Außenminister Jan Kavan.
Die von der tschechischen Regierung selbst formulierten Bedingungen für eine Inbetriebnahme Temelins, nämlich keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Verzögerungen, seien "offenbar schon lange nicht mehr erfüllt", betont Trittin. Bei der grundsätzlichen Überprüfung des AKW müssten insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte und die technischen Alternativen einbezogen werden.
Trittin lehnt tschechische Darstellung ab
Befremden äußert Trittin über die Darstellung der tschechischen Regierung, die von ihr eingesetzte internationale Temelin-Kommission habe unter Mitwirkung deutscher Experten die Unbedenklichkeit des Atomreaktors festgestellt. Das deutsche Umweltministerium sehe sich deshalb veranlasst, seine Mitarbeit in dieser Kommission einzustellen. Trittin betont, dass das abschließende Ergebnis der Expertenkommission noch nicht vorliege. "Für Ergebnisse, die noch nicht vorliegen, und die wir nicht teilen, möchten wir nicht in Anspruch genommen werden", betont Trittin. Durch den bisherigen Beobachterstatus deutscher Experten dürfe nicht der Eindruck einer deutschen Mitverantwortung für die Ergebnisse der Kommission entstehen.
"Erhebliche Mängel bei Prüfung"
Das tschechische Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Temelins sei mit "erheblichen Mängeln belastet", fügt Trittin hinzu. Der kurze Zeitraum erlaube auch keine Prüfung nach den geltenden EU-Regeln. "Sollte die tschechische Regierung trotz der Pannenserie an Temelin festhalten, so muss mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, die insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verfahrensbeteiligung den in der EU geltenden Anforderungen in jeder Hinsicht genügt."
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