Mittwoch, 23. Mai 2001

Nur mehr 8 Prozent Sockel und 15 Prozent variabel

Der Sanktionsmechanismus beim Stabilitätspakt zwischen Bund und Ländern zur Erreichung des Nulldefizits ist entschärft worden. Statt der zuletzt geplanten Strafzahlungen zwischen 30 und maximal 60% wurde nun eine Lösung zu Gunsten der Länder getroffen, wo es einen Sockelbetrag von 8% plus 15% variabel gibt.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) erklärte nach der Verhandlungsrunde mit Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F), Staatssekretär Alfred Finz (V), Wirtschaftsstadtrat Sepp Rieder (S), dem Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) und seinem Kärntner Kollegen Jörg Haider (F), dass "die wesentlichen Knackpunkte außer Streit gestellt" worden seien.

Was die nunmehr deutlich gesenkten Strafzahlungen betrifft, werden diese auch nur dann fällig, wenn dies nach einem Schiedsverfahren, in das Länder bzw. Gemeinden in gleicher Stärke eingebunden sind, entschieden wird. Dieses Schiedsverfahren soll überdies jeweils auf Basis eines Gutachten des Rechnungshofes stattfinden.

Außerdem wurde vereinbart, dass die Ausgliederung der Krankenanstalten und der Landesimmobiliengesellschaften sowie die Verwendung der Wohnbauförderungsdarlehen nicht mit Sanktionen belegt werden. Hier gehen alle Verhandlungspartner zwar davon aus, dass diese Budget-Maßnahmen von der EU als zulässig anerkannt werden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wird es keine Sanktionen nach dem Stabilitätspakt geben.

Finanzminister Grasser ist, auch wenn gegenüber seinen früheren Vorstellungen Abstriche gemacht wurden, dennoch zufrieden: Man habe den Grundkonsens über die Prinzipien für den Stabilitätspakt erreicht. Es werde das rechtlich verbindliche Bekenntnis der Länder und Gemeinden geben, mit 23 Mrd. S Überschuss das Null-Defizit nach Maastricht zu erreichen. Der Stabilitätspakt sollte noch im Juni unterzeichnet werden können, meinten sowohl Grasser als Sausgruber.

23.5.2001 19:00