Vergleich der Regelungen in anderen EU-Ländern

Im Zuge der Diskussion um "Journalistenstrafen" hat Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) am Mittwoch die Abhaltung einer Medienenquete angekündigt. Dabei soll ein Vergleich der entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den anderen EU-Ländern präsentiert werden.
Fragebögen zu den medienrechtlichen Bestimmungen seien an die EU-Partner von seinem Ministerium bereits verschickt worden, so Böhmdorfer in der Fragestunde des Bundesrates. Mit den Antworten rechnet er im kommenden Monat.
Neuerlich stellte Böhmdorfer klar, dass aus seiner Sicht der umstrittene Paragraph 56 in der geplanten Reform der Strafprozessordnung (StPO) kein "Journalistenparagraph" sei. Vielmehr gehe es darum, die Intim- und Privatsphäre unbeteiligter Dritter in einem Vorverfahren zu schützen. "Zufallsergebnisse" bei Ermittlungen sollen nicht missbräuchlich verwendet werden. Böhmdorfer wörtlich: "Es gibt keine Journalistenparagraphen. Auch der Paragraph 56 wendet sich nicht gegen Journalisten im Besonderen." Es werde nicht daran gedacht, die Rechte der Journalisten und Medien einzuschränken.
Den Verweis, dass die Bestimmungen im Schadensersatzrecht und im Mediengesetz ausreichend seien, bezeichnete Böhmdorfer als "diskutabel". Die Regelungen seien jedoch "vielleicht nicht ausreichend, weil Betroffene auf eigenes Kostenrisiko gegen oft mächtige Medienunternehmen prozessieren müssen". Er, Böhmdorfer, hoffe auf eine sachliche Diskussion.
Zum ebenfalls umstrittenen Paragraph 301 im Strafgesetzbuch, der die "Verbotene Veröffentlichung" unter Strafe stellt, merkte der Minister an, dass dieser vor 25 Jahren vom damaligen SPÖ-Justizminister Christian Broda eingeführt worden sei. "Gott sei Dank" sei dieser Paragraph bisher "wenig judiziert" worden. "Es ist zu keinen spektakulären Fällen gekommen." Erst im Jahr 1997 sei dieser Paragraph im Zuge der Regelungen um den Großen Lauschangriff sogar erweitert worden.
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