Mittwoch, 23. Mai 2001

Kein Warnstreik am 29. Mai

Durchbruch bei den Verhandlungen für ein neues Dienstrecht für Uni-Lehrer: Nach mehr als dreistündigen Gesprächen haben sich Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auf einen Kompromiss geeinigt.

Bei den Gesprächen ging es vor allem um zwei "Knackpunkte": Einerseits sollten die derzeit in einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis stehenden Uni-Lehrer nach Vorstellungen der GÖD nicht wie laut Regierungsplänen nach Ablauf ihres vierjährigen Vertrages automatisch ausscheiden und sich für eine Fortsetzung der Uni-Karriere neu bewerben müssen. Andererseits forderte die Gewerkschaft im neuen Dienstrecht, dass künftige Uni-Assistenten nicht nur einen auf sechs Jahre befristeten Vertrag bekommen, sondern bei entsprechendem Bedarf und Qualität eine unbefristete Weiterverwendung möglich ist.

Die nunmehrige Einigung gibt den derzeit im zeitlich befristeten Dienstverhältnis befindlichen Uni-Lehrern die Möglichkeit, in einer Übergangsfrist von bis zu vier Jahren nach einer Qualitätsüberprüfung durch zwei externe Gutachter in das neue Dienstrecht überzuwechseln und dort die Karriere als so genannter Universitäts-Assistent fortzusetzen - dies mit einem privatrechtlichen Vertrag, allerdings ohne sich neu bewerben zu müssen. In diesem Punkt hat die Regierung also nachgegeben.

Im zweiten Streitpunkt, der Frage der Weiterverwendung eben dieser Universitäts-Assistenten, haben GÖD und Regierung einen "Vorgriff auf die Vollrechtsfähigkeit" vereinbart: Die Uni-Assistenten scheiden nicht automatisch aus, wenn sie nicht als (unbefristeter oder befristeter) Professor übernommen werden. Vielmehr können entweder sie oder ihr Institut den Antrag stellen, als "Staff Scientist" - eine Art "Systemerhalter" oder "Systemmanager" - in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis übernommen zu werden. Ob solche allerdings tatsächlich gebraucht werden, muss die einzelne Universität je nach Bedarf entscheiden. Dafür steht ihr eine Art "Punktepool" zur Verfügung, in dem alle freie Stellen mit einer Punkteanzahl bewertet werden. "Staff Scientists" können sich auch für eine Professur bewerben - im Vier-Säulen-Modell der Regierung stellen sie somit eine Art "Säule 2a" dar. In diesem Punkt hat es einen Kompromiss zwischen Regierung und GÖD gegeben.

Für Fritz Neugebauer stellt die Einigung ein Signal in zwei Richtungen dar. Einerseits habe man die Politik dafür sensibilisiert, dass "man Menschen, die im Beruf stehen, nicht auf die Straße setzen kann". Andererseits habe man klar gestellt, dass es für junge Wissenschafter auch im neuen Dienstrecht Karrieren geben könne. Der stellvertretende Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der GÖD, Gert Michael Steiner, sprach von einem "typischen Kompromiss": "Uns ist bewusst, dass nicht alle darüber jubeln werden." Allerdings sei die Regierung der Gewerkschaft entgegen gekommen - "es ist nicht das Maximum, aber das, was möglich war".

Weitere Änderungen betreffen die erste Säule des Dienstrechtsmodells, den "Wissenschaftlichen Mitarbeiter": Dieses soll laut Steiner ein "echtes Ausbildungsverhältnis" werden. Der junge Wissenschafter habe dann das Recht und die Pflicht auf eine Ausbildung im Personalmanagement. Die Hälfte seiner Arbeitszeit sei er im Institut eingesetzt, die andere Hälfte widme er der eigenen Ausbildung, vor allem der Erlangung des Doktorats.

Der Kompromiss soll so schnell wie möglich in Gesetzesform gegossen werden und am 29. Mai den Ministerrat passieren. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen bereits im kommenden Herbst.

23.5.2001 20:33