Unglücklich über Teilzeitkarenzregelung

Sozialminister Herbert Haupt (F) will in der kommenden Woche noch einige Details zum Kindergeld überdenken. Eines der Probleme: Die Zuverdienstgrenze für Selbstständige und Bauern. NEWS erläutert außerdem, was das Kindergeld Neues bringt und was womöglich ein Minus im Börsel verursachen könnte.
Basis der Überlegungen sollen die Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sein, die bis gestern im Sozialministerium eingelangt sind. Haupt berichtete in diesem Zusammenhang von Bedenken bei den Zuverdienstgrenzen für Selbstständige und Bauern. Das Problem in diesem Fall ist, auf welche Weise man die Einkommen dieser Berufsgruppen klar definieren kann.
Nicht ganz glücklich wirkte der Minister auch bezüglich der Teilkarenzregelung. Dazu gebe es interessante Vorschläge, die nun in der Regierung besprochen werden müssen. Die arbeitsrechtlichen Kompetenzen seien ja leider nicht mehr in seinem Haus, erklärte Haupt. Kritiker hatten in den letzten Wochen eingewandt, dass durch die neu eingeführten Zuverdienstgrenzen bei der Teilzeitkarenz diese an Attraktivität verlieren würde.
Zu den finanziellen Bedenken des Rechnungshofs hielt er fest, dass er diese sehr wohl ernst nehme. Anregungen des Rechnungshofs seien wohl zu überlegen, umso mehr als dieser ja im Nachhinein auch die Überprüfung vornehmen.
Das Kindergeld soll am Dienstag in einer Woche im Ministerrat beschlossen werden.
NEWS-Info-Service zum Kindergeld:
| Was ist neu? | Problematische Grenzfälle |
| Das Kinderbetreuungsgeld macht ab dem 1. Jänner 2002 monatlich 6.000 S aus. BezieherInnen sind alle, die Familienbeihilfe für ihr Kind erhalten. Eine Valorisierung ist nicht vorgesehen. Das Kinderbetreuungsgeld gebührt für das jeweils jüngste Kind, wird also nicht für zwei Kinder gleichzeitig bezahlt, auch nicht bei Mehrlingsgeburten. | Das Kinderbetreuungsgeld kann niedriger ausfallen als das jetzige Karenzgeld. Bis Ende 2000 bekamen KarenzgeldbezieherInnen zusätzlich zum Karenzgeld pro Kind und Familienmitglied ohne Einkommen 663 Schilling Familienzuschlag. Der wurde mit Jänner 2001 auf 400 S gekürzt, künftig fällt er ganz weg. Eine Familie mit zwei Kindern bekam noch im Vorjahr 6.306 Schilling (Karenzgeld plus Familienzuschlag), heuer nur noch 6.043 S und ab 2001 6.000. |
| Bezugsdauer: drei Jahre, wenn sich die Eltern zumindest das letzte Jahr teilen. Alleinerzieherinnen bekommen die Leistung nur 30 Monate lang. | Die Zuverdienstgrenze schafft problematische Einzelfälle. Beispiel: Eine freiberufliche Fotografin nimmt nach dem Be-zug des Kinderbetreuungsgeldes im Juni ihre Arbeit wieder auf. Wenn sie bis Dezember zum Beispiel 250.000 Schilling verdient, verliert sie das Kindergeld rückwirkend von Jänner bis Mai. Selbständige erfahren womöglich erst im Nachhinein, dass sie die Grenze überschritten haben, und müssen dann das Kindergeld zurückzahlen. |
| Anspruchsberechtigt sind nicht mehr nur Berufstätige, sondern auch Hausfrauen, Selbständige, Studentinnen, Bäuerinnen und geringfügig Beschäftigte - also auch jene, die vorher keine Versicherungsbeiträge geleistet haben. | Der Kündigungsschutz besteht nur dann, wenn nicht mehr als bis zur Geringfügigkeitsgrenze (4.076 Schilling im Monat) verdient wird. Die Eltern müssen sich entscheiden: Entweder verdienen sie neben der Kinderbetreuung und verlieren den Kündigungsschutz, oder sie beachten die Geringfügigkeitsgrenze. Oder: Wenn eine Angestellte nach dem zweiten Geburtstag des Kindes in Teilzeit arbeiten möchte, der Arbeitgeber aber nicht zustimmt, muss sie sich entscheiden: entweder Vollzeit und Kindergeld, oder sie muss sich einen anderen Job suchen. |
| Der Kündigungsschutz bleibt mit 24 Monaten unverändert. Der Arbeitgeber kann Personen, die danach noch betreuen, kündigen: ein besonderes Risiko für Väter, die im letzten Abschnitt betreuen. | |
| Neu ist die Zuverdienstgrenze von rund 200.000 S (genau: 14.600 Euro). Sie gilt auch bei Teilzeitkarenz. Das heißt: Wer gut verdient und Teilzeit arbeitet, verliert dann das Kinderbetreuungsgeld. Bisher galt für die Teilzeitkarenz nur eine Arbeitszeitgrenze von 60 Prozent der Normalarbeit, aber keine Einkommensgrenze. | |
| Die bisherigen Familienzuschläge zum Karenzgeld entfallen. |
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