Sonntag, 20. Mai 2001

Bestimmung bereits im November beschlossen

Auf Journalisten kommen schon ab Anfang Juli härtere Strafbestimmungen zu. Die entsprechende Regelung war bereits im November vergangenen Jahres beschlossen, bisher aber in der Öffentlichkeit nicht beachtet worden.

Die Bestimmung bezieht sich auf Vertrauchlichkeit in Pflegschaftsverfahren. Für Zuwiderhandlungen drohen Journalisten bis zu sechs Monaten Haft.

Wie Michael Stormann, Zivillegist im Justizministerium, erläuterte, soll § 182d im Außerstreitgesetz sicherstellen, dass in Pflegschaftsverfahren alles Relevante vorgebracht werden kann. Niemand solle Angst haben müssen, dass seine Privatsphäre in der Folge in Talkshows, Illustrierten oder anderen Medien genüsslich breitgetreten wird.

Wörtlich heißt es in dem Paragrafen: "Mitteilungen über Umstände des Privat- und Familienlebens, an deren Geheimhaltung ein begründetes Interesse einer Partei oder eines Dritten besteht, dürfen, soweit deren Kenntnis ausschließlich durch das Verfahren vermittelt wurde, nicht veröffentlicht werden (§ 301 Abs. 1 StGB)". Die Bestimmung verweist damit auf denselben Paragrafen, der auch dem höchst umstrittenen Paragraf 56 der geplanten Strafprozessreform (nach ihm dürfen Kenntnisse aus Strafprozessen nicht publik gemacht werden, soweit schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden) Biss verleihen soll. Es drohen bis zu sechs Monate Haft, auch für Journalisten als Beitragstäter.

Beschlossen wurde die Bestimmung im Rahmen der Änderung des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes. Damals hatten sich SPÖ und Grüne in ihrer ablehnenden Haltung vor allem auf die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung konzentriert.

20.5.2001 18:24