"Mißhandeln keinesfalls erweislich"

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen Polizisten, die einem Chinesen den Mund verklebten, eingestellt. Dieses Urteil könnte Auswirkungen auf den Fall Omofuma haben.
Manchmal ist die Bürokratie grausam und präzise zugleich. Der chinesische Staatsbürger Ma Haibin wurde im Dezember 1997 abgeschoben. Nach seiner Abschiebung nach China hat Ma Haibin behauptet, von Beamten der Fremdenpolizei durch das Verkleben des Mundes mit einem Klebeband misshandelt worden zu sein.
Auswirkungen auf Omofuma-Urteil?
Als der Fall vor zwei Jahren im Sog der Omofuma-Affäre in der Öffentlichkeit ruchbar wurde, schaltete das Innenministerium die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat diese das Verfahren bereits im September des Vorjahres eingestellt. Das könnte auch Auswirkungen auf das Verfahren gegen jene Polizisten haben, die im Mai 1999 den Nigerianer Marcus Omofuma knebelten.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung: "Selbst wenn man durch unbeteiligte Zeugen nachweisen hätte können, dass Ma Haibin im Flugzeug entgegen den Angaben der eskortierenden Beamten eine Klebebandfessel über den Mund erhielt, wäre ein vorsätzliches Quälen oder Misshandeln in diesem Zusammenhang keinesfalls erweislich."
Die gesamte Story finden Sie im aktuellen FORMAT.
Familiendrama in St. Pölten21:30
Vater schießt auf SohnUnfassbarer Vorfall in Volksschule Wagram. Auch Tochter aus Klasse geholt
Canyoning-Unfall20:30
Zwei TodesopferTeilnehmer einer Gruppe stürzen in Bachbett - Beide erleiden tödliche Verletzungen
Fleischfressende Bakterien10:56
Angst vor Killer-KeimenStudentin in den USA ringt ums Überleben - Expertin klärt auf: Fälle auch in Österreich
