Anspruch ab dem ersten Tag oder ab einem Jahr?

Ein heißes Eisen: Die Neuregelung der Abfertigung. Das Thema sät Unfrieden in der Koalition. FPÖ-Standpunkt: Anspruch auf Abfertigung soll es schon ab dem ersten Arbeitstag geben. Die Auszahlung soll es erst ab einem Jahr Beschäftigung im Unternehmen geben. ÖVP-Standpunkt: Ein Anspruch auf Abfertigung kann erst nach einem Jahr bestehen.
Die Wirtschaft lehnte zusätzliche Belastungen für die Betriebe ab. SPÖ und Grüne sowie der ÖGB unterstützten hingegen die FPÖ-Linie, einen Anspruch auf Abfertigung schon nach dem ersten Tag zu gewähren.
Nach dem FPÖ-Modell soll es künftig Abfertigungsansprüche bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses, also auch bei Selbstkündigung, geben. In diesem Fall soll allerdings keine sofortige Auszahlung möglich sein. Nach etwa 25 Jahren gebe es dann die Alternative einer Auszahlung in Einem oder der Umwandlung in eine monatliche Vergütung, ähnlich einer Pension. Da nach 25 Jahren dann auch der Dienstgeber-Beitrag wegfällt, würden ältere Arbeitnehmer billiger. Die derzeitigen Stufensprünge sollen durch ein lineares Anwachsen der Abfertigungssumme vom ersten Tag an ersetzt werden.
ÖVP für Abfertigung nach einem Jahr
Für die ÖVP bekräftigten Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat und Staatssekretär Alfred Finz, dass der Anspruch erst nach einem Jahr entstehen könne. "Es kann doch nicht sein, dass jemand drei Tage arbeitet und dann Abfertigungsansprüche stellt", sagte Rauch-Kallat.
Finz gestand zu, dass noch "grundlegende Fragen offen" seien. Das Konzept zur Neuregelung werde aber bis Sommer vorliegen, die Reform ab 2002 stehe außer Streit. Auch FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler wünscht sich, dass die Reform mit Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt. Der Sozialexperte Bernd Marin glaubt hingegen angesichts der komplexen Materie nicht an einen Beschluss bis zum Sommer. "Sehr intensive Verhandlungen" vorausgesetzt sei eine Einigung "bis zum Ende der Legislaturperiode" möglich.
Derzeit besteht ein Anspruch auf Abfertigung erst nach drei Jahren Beschäftigung im Ausmaß von zwei Monatsentgelten. In mehreren Sprüngen steigt er bis auf 12 Monatsentgelte nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Bei Selbstkündigung gibt es keine Abfertigung, der Anspruch kann nicht zu einem anderen Unternehmen mitgenommen werden. Mit sechs Prozent ist die Abfertigung auch steuerlich begünstigt.
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