Stadt Wien übernimmt die Kosten

In den Wiener Spitälern wird in Zukunft die anonyme Geburt möglich sein. Eine entsprechendes "juristisch ausformuliertes" Schreiben der Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann soll in den nächsten Tagen an alle Gemeindespitäler ergehen.
"In den Spitälern der Stadt Wien wird keine Mutter weggeschickt", so Pittermann. Anlass dafür war der Fall einer kurz vor der Geburt stehenden Frau, die am 6. Mai wegen ihres Wunsches nach anonymer Geburt vom Wiener Wilhelminenspital per Krankenwagen ins Krankenhaus Korneuburg überstellt worden war.
Hans Serban, Rechtsexperte der MA 15 (Gesundheitswesen) betonte, dass es vom rechtlichen Standpunkt keine Bedenken gegen die anonyme Geburt gebe. Der relevante Paragraf 197 des Strafgesetzbuchs ("Verlassen eines Unmündigen") sei seit einigen Monaten nicht mehr in Kraft: Es ist daher interpretativ "sehr leicht zu sagen, dass das rechtskonform ist". Den Spitälern soll dies nun mitgeteilt werden. Geplant ist nun aber auch eine Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes, in der die Legalität der anonymen Geburt dezidiert festgeschrieben werden soll.
Die Kosten für die anonyme Geburt wird die Gemeinde Wien übernehmen: Pittermann will "persönlich dafür gerade stehen", dass auch dann entbunden werden kann, wenn die werdende Mutter die für den Kostenersatz der Entbindung durch den Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds (WIKRAF) notwendigen persönlichen Daten nicht angeben wolle.
Laut Pittermann soll sich das nicht nur auf die Geburt beziehen, auch eine anonyme Betreuung während der Schwangerschaft soll möglich sein. Damit wird es in Zukunft Rechtssicherheit für die entbindenden Ärzte und Hebammen geben: Sie standen bisher im Verdacht der Untreue, wenn sie wissentlich eine Frau aufnahmen, die ohne Namensnennung gebären wollte.
Schließen sich Privatspitäler an?
Pittermanns Schreiben betrifft nur die Spitäler der Gemeinde Wien. Wie die Privatspitäler der Bundeshauptstadt vorgehen würden, könne sie nicht sagen, so Pittermann. Vor allem die Bezahlung sei dort noch ungeklärt. Eine komplikationslose Geburt verursacht in Wiener Spitälern Kosten von bis zu 40.000 S (2.907 Euro), ein Kaiserschnitt kommt auf rund 100.000 S.
Österreichweit unklare Situation
Pittermann rief den Bund auf, auch in einem Bundesgesetz Rechtssicherheit für alle Frauen und auch für alle behandelnden Ärzte zu schaffen. Auch auf Bundesebene solle unzweifelhaft fest stehen, was zulässig sei, so Pittermann.
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