Grasser: Der Dienstgeber ist verantwortlich...

Viel böses Blut hat Grassers Forderung gemacht: 90 Millionen Schilling sollen 28.00 Polizisten nachzahlen. Es hagelte Kritik von allen Seiten - deshalb stellt Grasser jetzt klar: "Nicht der einzelen Polizist wird in die Pflicht genommen, sondern der Dienstgebeer..." Muss das Innenministerium jetzt die Steuerschuld bezahlen?
Das Innenministerium als Dienstgeber ist das Ziel von Grasser Forderung. Die Fakten: Bei einer Prüfung im Ministerium sei festgestellt worden, dass 6.185 Beamte (im Innendienst) Gefahrenzulage erhielten und diese nicht versteuerten. "Das muss man in der Öffentlichkeit einmal erklären," so Grasser trocken.
Wie der Minister betonte, gehe es um Steuergerechtigkeit. Schon 1994 seien alle Dienstbehörden darauf hingewiesen worden, dass neben den Eingabeschlüsseln für steuerfrei zu behandelnde Gefahrenzulagen auch Eingabeschlüssel für zu versteuernde Gefahrenzulagen elektronisch zur Verfügung stünden. Es liege daher ausschließlich im Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der bezugsanweisenden Dienststellen zu beurteilen, welche steuerrelevanten Kriterien vorlägen, und demnach welche Versteuerungskriterien für das Besoldungsverfahren auszuwählen seien.
Das Innenministerium hatte sich zuletzt gegen die Lesart des Finanzressorts gestellt und gemeint, dass die Besteuerung nicht erforderlich sei. Die Folge ist ein Rechtsstreit. Klar scheint, dass die betroffenen Beamten die Nachzahlungen im Zweifelsfall selbst leisten müssten, auch wenn sie keine Schuld trifft. Einen entsprechenden Passus sieht das Beamten-Dienstrecht vor. Insgesamt will das Finanzministerium vom Innenressort 90 Millionen Schilling zurück.
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