Montag, 14. Mai 2001

"Wir müssen Menschen vor Internet-Missbrauch schützen"

"To protect and to serve" - Gemeinsam Computerbenutzer beschützen und dienen wollen Polizei und Justiz jetzt im Kampf gegen Cyber-Crime. Aber: Ohne gemeinsame Schulung von Exekutive und Justiz haben wir keine Chance gegen die Internet-Kriminalität", warnen Experten. Sie halten IT-Kriminalität für gefährlicher als weltweit agierende Menschen-Schmuggler oder die weitverzweigte Drogen-Mafia.

Rund drei Millionen Österreicher haben bereits einen Zugang zum Internet. Die Anonymität im "Niemandsland" würde aber auch verstärkt Kriminelle anlocken, erklärte heute Innenminister Ernst Strasser anlässlich eines Cybercrime-Symposiums in Wien. "Wir müssen die Menschen vor dem Missbrauch des Internet schützen", nannte Strasser das Ziel der Veranstaltung des Innenministeriums.

Bereits seit fast drei Jahren gibt es bei der Exekutive eine eigene Gruppe der "Cyberpolizisten". Die Spezialisten sind Teil der internationalen "Cyber Crime Unit". Via Interpol arbeiten sie mit Experten der internationalen Polizeibehörden zusammen. Laut Strasser ist es besonders wichtig, auch eine rasche und effiziente Zusammenarbeit mit der Justiz herzustellen.

Bernhard Otupal von der Abteilung Informationstechnologie und Beweissicherung des Innenministeriums wies auf die großen Gefahren durch die Kriminalität im IT-Bereich hin. Theoretisch könnten Hacker in das Netz einer Krankenhausapotheke eindringen und Dosierungen von Medikamenten ändern. Die Folge: Ein Mord, bei dem der Täter kaum auszuforschen wäre.

Ein großes Problem in Österreich sei das fehlende Problembewusstsein von Providern und Nutzern, so Otupal. Oft würde kein Daten-Backup gemacht, über eine Firewall oder Datenverschlüsselungssysteme würde kaum nachgedacht. Der raschen Entwicklung im IT-Bereich müsse auch durch geeignete Rechtsanpassung begegnet werden. Der Experte: "Ein Internetjahr entspricht sieben Menschenjahren". Das Rechtssystem würde noch hinterher hinken. So könne etwa ein Hacker, der keinen Schaden anrichtet, auch nicht verurteilt werden.

Staatsanwältin Risa Schuhmeister-Schmatral kritisierte, dass nur zwei Paragrafen im Strafgesetzbuch auf IT-Kriminalität anwendbar seien. Zudem sei es derzeit kaum möglich, den angerichteten Schaden - etwa durch das Versenden eines Virus - zu berechnen. Je nach Delikt wäre bei maximal zehn Jahren Haft Schluss. Oft entspräche das Strafausmaß dem des Diebstahls einer Wurstsemmel. Für sie ist "IT-Kriminalität gefährlicher als die Organisierte Kriminalität", da die Täter anonym arbeiten können. In Zukunft könnte sich die Staatsanwältin durchaus vorstellen, dass eigene Senate oder Gerichtshöfe im Kampf gegen IT-Kriminalität geschaffen würden.

14.5.2001 13:49