Montag, 14. Mai 2001

Diese seien aber "nicht das Ziel"

Haftstrafen für Journalisten seien nicht das Ziel, betonte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) am Montag. Böhmdorfer verteidigte aber gleichzeitig den geplanten Paragrafen 56 Strafprozessordnung (StPO), der die umstrittenen Strafbestimmungen für Journalisten enthalten soll.

Die Details müssten Experten festlegen, so der Minister. Die Möglichkeit von Haftstrafen hat Böhmdorfer - wie bereits Sonntag Abend in der ORF-TV-Diskussion "Betrifft" - jedoch nicht dezidiert ausgeschlossen. Seine Haltung brachte ihm wie bereits in der Vorwoche massive Kritik ein.

Es bestehe jedenfalls "nicht die Absicht, irgendwelche Rechte - schon gar nicht die der Presse" - zu verkürzen, sondern das Ziel sei, "das Spannungsfeld Grundrechte des Einzelnen und Berichterstattungsberechtigung und Informationsfreiheit der Presse in eine neue Struktur zu bringen, die die Rechte aller besser absichern soll", so Böhmdorfer vor den Richtern. Nach den Erfahrungen mit dem Paragrafen 301 sei im Durchschnittsfall mit Haftstrafen nicht zu rechnen. Man müsse aber bedenken, dass solche Veröffentlichungen - wobei es nur um solche gehe, die der Verteidigung eines Beschuldigten dienen - auch weitreichende Folgen haben können, etwa wenn in einem Wirtschaftsverfahren Konstruktionspläne publiziert würden.

Ermittlungsbehörden sollen Skandale aufdecken
Jedenfalls solle "keinem Journalisten die Möglichkeit genommen werden, investigativen Journalismus zu pflegen und zu berichten, wenn öffentliches Interesse besteht". Zu seiner Aussage, Aufdeckungsjournalismus werde nicht benötigt, präzisierte Böhmdorfer: "Selbstverständlich" sei Aufdeckungsjournalismus "unverzichtbar". Was er gemeint habe, sei, dass man die Arbeit der korrekt arbeitenden Gerichte, Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden nicht missachten dürfe, seien sie es doch, die primär Skandale aufdeckten.

"Falter"-Chefredakteur Armin Thurnher bezeichnete den geplanten Paragrafen 56 in "Betrifft" als "Rückfall", da "Meinungsfreiheit und Journalisten unter Strafdrohung gestellt würden". Medienrichter Bruno Weis konstatierte einen "20-Jahre-Rückfall ins Strafrecht". Für ihn ist es zudem "vollkommen unklar", warum überhaupt strafrechtliche Schritte für Journalisten erwogen würden. Das Mediengesetz, 1981 mit dem "tragenden Grundsatz" der Entkriminalisierung eingeführt, regle den Schutz der Persönlichkeitsrechte ausreichend und werde auch judiziert.

Schadenersatz ist in Planung
Böhmdorfer kündigte am Montag zudem an, dass ein Schadenersatz für den Fall in Planung sei, dass jemand durch unlautere Veröffentlichungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werde. Dieser Schadenersatz soll von der öffentlichen Hand geleistet werden. Der Betroffene muss nicht beweisen, wer der "Täter" ist. Betragen soll der Schadensersatz voraussichtlich 1.000 Euro. Auf diese Regelung hat man sich laut Böhmdorfer schon im vergangenen Herbst im Ministerrat verständigt - und zwar angesichts der "ständigen Veröffentlichungen in Magazinen" zur "Spitzelaffäre".

14.5.2001 16:36