SPEZIAL: VOLKSZÄHLUNG

·Entscheidung
Haupt- oder Nebenwohnsitz?
·Die Zählorgane
Ihre Rechte und ihre Pflichten!
Das Zentrale Melderegister, Österreichischs größtes elektronisches Verwaltungsregister, wird seit heute getestet. Behörden und Bundesdienststellen können online darauf zugreifen. Ab 2002 soll der Echtbetrieb aufgenommen werden.
Das Zentrale Melderegister (ZMR) steht allen Behörden und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden für Online-Abfragen zur Verfügung. Der Echtbetrieb soll mit 1. Jänner 2002 aufgenommen werden.
Im Rahmen der derzeit laufenden Volkszählung überprüfen die Gemeinden die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger und geben sie online in das ZMR ein. Die Meldedaten werden im zentralen elektronischen Melderegister erfasst, das vom Innenministerium verwaltet wird. Das bedeute einerseits weniger Bürokratie und Kosten und andererseits mehr Service für Bürger und Behörden, argumentiert das Ministerium.
Alle Haupt- und Nebenwohnsitze, Abmeldungen sowie Auskunftssperren werden im neuen Melderegister bundesweit erfasst. Bei der Eingabe der Daten in das ZMR wird den Gemeldeten eine zwölfstellige, willkürlich vom System vergebene Zahl zugewiesen. Damit sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden, die sich bei Namensgleichheit ergeben. Ab der Aufnahme des Echtbetriebs erspart sich der Bürger dann die Vorlage des Meldezettels bei Amtswegen. Die Ämter können den Wohnsitz per Mausklick überprüfen. Wer eine Meldebestätigung benötigt, muss nicht mehr zur Wohnsitzbehörde gehen. Jede Meldebehörde in Österreich wird sie ausstellen können.
Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts können die Meldedaten online abrufen. Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen wie Notare, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Banken und ähnlichen Institutionen, sollen online auf jene Meldedaten zugreifen dürfen, für die keine Auskunftssperre besteht.
Im Innenministerium ist ein Infotelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer (01) 53126-2336 können sich Interessierte täglich von 8 bis 15 Uhr über das Zentrale Melderegister informieren.
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