Dienstag, 8. Mai 2001

Heigermoser: Nachtöffnung ist "gestorben"

In der Regierung wird es in den kommenden Tagen zu weiteren Gespräche über den Zankapfel Öffnungszeiten-Liberalisierung im Handel kommen. "Wir werden das Ergebnis der Begutachtung mit dem Koalitionspartner besprechen" hieß es am Dienstag sowohl von FPÖ-, als auch von ÖVP-Seite.

Die Nachtöffnung - die von Bartenstein geplante Freigabe der Öffnungszeiten von Montag 0 Uhr bis Samstag 17 Uhr - sei "gestorben", sagte FP-Mittelstandssprecher Helmut Haigermoser am Dienstag zur APA. Die FPÖ werde das Thema in ihrer morgigen Club-Sitzung behandeln. Man warte auf eine klare Position der ÖVP, "die nicht ist wie Sand am Meer". Seine Partei favorisiere die Verländerung der Entscheidung über die Öffnungszeiten, betonte er. Auf den heute vorgelegten Gegenvorschlag der Wirtschaftskammer, wonach die jetzige Regelung gelte, wenn die Landeschefs nichts tun, aber grundsätzlich Erweiterungen möglich seien, wollte er nicht näher eingehen.

WKÖ: Ladenöffnungszeiten sollen Länder bestimmen
Bei der Neuregelung der Ladenöffnungszeiten setzt die Wirtschaftskammer Österreich auf einen föderalistisch geprägten Lösungsansatz, der es jedem Landeshauptmann ermöglicht, je nach den einzelnen regionalen Bedürfnissen maßgeschneiderte Öffnungszeiten zu finden.

Reinhold Mitterlehner, stellvertretender WKÖ-Generalsekretär: "Wir schlagen in unserer Begutachtung zum neuen Öffnungszeitengesetz vor, dass die wöchentliche Gesamtoffenhaltezeit vom Landeshauptmann innerhalb einer Bandbreite von 66 bis 72 Stunden festzulegen ist. Und wir schlagen weiters vor, dass der Landeshauptmann auch die an Werktagen täglich zulässigen Öffnungszeiten festzulegen hat. Dabei gehen wir davon aus, dass dies nicht enger sein wird als es den derzeitigen Regelungen entspricht. Sollte der Landeshauptmann nichts festlegen, so gilt eine Gesamtoffenhaltezeit pro Kalenderwoche von 66 Stunden."

Bandbreiten-Modell bietet Flexibilität
Mitterlehner glaubt, dass mit dieser Lösung den Interessen aller Beteiligten - Konsumenten, Händlern und Arbeitnehmern - am besten entsprochen werden kann: "In Vorarlberg wird es vermutlich andere Bedürfnisse und Interessen geben als etwa im Burgenland oder Wien." Mit diesem "Bandbreiten-Modell" würde zudem - anders als im Gesetzesentwurf - vermieden, dass die Landeshauptleute die in der Novelle des Öffnungszeitengesetzes geplanten maximalen Öffnungszeiten (Montag 0.00 Uhr bis Samstag 17 Uhr; 72 Stunden pro Kalenderwoche) nur in Richtung Einschränkung verändern könnten.

Mitterlehner: "Dies würde dazu führen, dass entweder entsprechende Verordnungen vom Landeshauptmann gar nicht erlassen oder als nicht verfassungskonform aufgehoben werden würden. Bei unserem Modell kann der Landeshauptmann aktiv die bestgeeigneten Öffnungszeiten für sein Bundesland auswählen."

Nebenrechte der Tankstellen
Was die Reform der Nebenrechte der Tankstellen betrifft, so sollte dieser Punkt erst im Rahmen der Neuregelung der Gewerbeordnung angegangen werden, meint Erich Lemler, Obmann der Bundessektion Handel: "Die vorgeschlagene weitgehende Regelung erscheint ohne Sortiments- und Größenbeschränkung auch verfassungsrechtlich zumindest bedenklich und würde nach dem Gleichheitsgrundsatz - unterschiedliche Öffnungszeiten für gleichartige Tätigkeit - jedenfalls zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Bäckern, Fleischern und Lebensmittelhändlern führen."

8.5.2001 14:59

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