Dienstag, 8. Mai 2001

Wiener Jahrekarten-Abonennten könnten Geld sehen

Besitzer von Jahreskarten der Wiener Linien könnten demnächst einiges an Geld zurückbekommen, und zwar zwischen 60 und 600 S (bis zu 43,6 Euro): Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun einen Musterprozess um die Art der Raten-Anhebung für Jahreskarten im Jahr 1999 gewonnen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nach eigenen Angaben gegen das Wiener Verkehrsunternehmen einen Musterprozess um die Form der Raten-Erhöhung für Jahreskarten im Jahr 1999 geführt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen.

Allerdings hat das Handelsgericht die ordentliche Revision zugelassen. Sollte es von Seiten der Wiener Linien zu einer solchen Revision kommen, wird der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden haben. "Erweist sich die Tariferhöhung letztlich als unwirksam, dann werden die Wiener Linien an alle Abonnenten von Jahreskarten die - nach Erhöhung der Raten im Jahr 1999 für laufende Verträge - im Rechtsirrtum zu viel bezahlten Beträge zurückerstatten müssen", so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Konsumenten-Abo um 60 S schleichend erhöht
Anlass für den Musterprozess ist der Fall einer Konsumentin, die seit 1989 ein Abonnement auf eine Jahreskarte der Wiener Linien besitzt. Sie habe den Preis jeweils in zehn Monatsraten bezahlt, so der VKI. Mit 1. Jänner 1999 hätten die Wiener Linien den Preis der Jahreskarte angehoben und ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Raten für die laufende Jahreskarte einseitig um 60 S pro Rate erhöht. Die Konsumentin habe daraufhin die Raten auf Empfehlung des VKI nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" bezahlt und die Rückforderungsansprüche an den VKI abgetreten. Der VKI hat diese Ansprüche durch zwei Instanzen erfolgreich eingeklagt.

Preisklausel der Wiener Linien ist nicht Gesetzeskonform
Auf dem ursprünglich unterzeichneten Vertragsformblatt fand sich laut VKI der Hinweis auf die Tarifbestimmungen der Wiener Linien "in der jeweils gültigen Fassung". In den Tarifbestimmungen habe es zum Zeitpunkt der Unterschrift jedoch keine Regelung über allfällige Preiserhöhungen gegeben. Die aktuellen Tarifbestimmungen enthalte die Klausel: "Bei einer Jahreskarte im Abonnement erfolgt die Abbuchung der Teilbeträge zum jeweils gültigen Tarif am letzten Werktag eines jeden Monates im voraus". Diese Preisgleitklausel "entspricht in keiner Weise den Bedingungen des Konsumentenschutzgesetzes. Unternehmen könnten dadurch vereinbarte Preise willkürlich erhöhen", so der VKI.

8.5.2001 12:26