Samstag, 12. Mai 2001

Richterin stellt Bedingungen

Die Bemühungen um baldige Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter haben einen neuen Rückschlag erlitten. Die New Yorker Richterin Shirley Wohl Kram stellte für die Abweisung einer wichtigen Klage gegen deutsche Firmen Bedingungen.

Kram hatte gefordert, dass aus der deutschen Entschädigungsstiftung auch Ansprüche österreichischer Opfer befriedigt werden sollten, was nach dem deutschen Stiftungsgesetz nicht möglich ist. Der deutsche Entschädigungsbeauftragte Otto Graf Lambsdorff lehnte dies als "nicht akzeptabel" ab.

Damit ist die am Donnerstag verkündete Abweisung der Klage durch Kram wieder fraglich geworden. Die Abweisung von Klagen ist Voraussetzung für den Beginn der Entschädigungszahlungen an die Opfer.

Lambsdorff sagte am Freitagabend in der ARD, er sei nun weniger optimistisch, dass die Zahlungen wie gehofft noch vor der Sommerpause des Bundestages Mitte Juli beginnen könnten. Der Bundestag muss nach Abweisung von Klagen "ausreichende Rechtssicherheit" für deutsche Firmen feststellen, damit die Zahlungen beginnen können.

Die von dem Kram-Urteil betroffenen deutschen Firmen kündigten an, die Entscheidung der Richterin in einem Berufungsverfahren anzufechten. Ein solches Verfahren ist beim New Yorker Berufungsgericht für Dienstag nächster Woche anhängig. Die Firmen hatten zuvor erwogen, bei einer Klageabweisung ohne problemati

12.5.2001 10:08