NS-Zwangsarbeiterklage wird abgewiesen

Im Streit um die Entschädigung früherer NS-Zwangsarbeiter haben Klägeranwälte vor einer Anhörung im Verfahren gegen deutsche Banken einen neuen Vorschlag vorgelegt. Er bezieht sich auf ein Hauptargument der das Verfahren leitenden Richterin Shirley Wohl Kram, mit dem sie bisher eine Abweisung der Klage gegen die Banken abgelehnt hat.
Die Abweisung ist Voraussetzung für den Beginn der Zahlungen durch die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft an ehemalige Zwangsarbeiter.
Nach dem am Mittwoch vorgelegten Vorschlag wollen mehrere Kuratoriumsmitglieder der Initiative darauf drängen, dass österreichische Opfer ihre Ansprüche anders als bisher geplant gegenüber der Stiftung geltend machen können.
Die Stiftungsmitglieder hätten zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Ansprüche aus dem Fonds der Stiftung abgegolten würden. Bisher hat die Initiative die Einbeziehung dieser Klagen abgelehnt, weil die anderen Opfer dadurch geringere Summen erhalten würden. Nun sollen auch NS-Opfer einbezogen werden können, die bereits Geld auf der Basis einer österreichischen Regelung erhalten haben. Kram hatte argumentiert, dass die Ansprüche österreichischer Opfer bei der bisherigen Regelung ungesichert seien.
Der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, schloss nicht aus, dass die Anhörung zur Abweisung der Klage führen und damit einen Schritt zum Beginn der Zahlungen bedeuten könne. Die Stiftung will mit der Entschädigung erst beginnen, wenn für deutsche Firmen im Falle von Einzelklagen Rechtssicherheit hergestellt ist, das heißt, sie von einer Zurückweisung dieser Klagen unter Verweisung der Opfer an das deutsche Entschädigungsverfahren ausgehen kann. Formal feststellen muss die Rechtssicherheit der Bundestag. Forderungen von Opfervertretern, sie schon vor der Abweisung weiterer Klagen festzustellen, haben Regierung und Wirtschaft bisher abgelehnt. Sie statten die Entschädigungsstiftung mit jeweils fünf Milliarden Mark aus.
Der SPD-Vertreter im Stiftungskuratorium, Bernd Reuter, verlangte, bei einer Abweisung der Klage durch Kram sofort Rechtssicherheit festzustellen. "Wenn die Bankenklagen weg sind, müssen wir Nägel mit Köpfen machen". Dann müsse die Wirtschaft das Restrisiko tragen. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sagte dem Blatt, wenn Kram die Klagen abweise, müssten die Zahlungen noch im Sommer beginnen. Eine Regierungssprecherin sagte dagegen, ihr sei nicht bekannt, dass die Regierung ihre bekannte Haltung geändert habe.
Die beklagten Banken haben Berufung gegen Krams bisherige Entscheidung eingelegt. Sie lehnen die Richterin zudem als befangen ab, weil sie sich in ihrer Begründung auf ein Verfahren beziehe, das rechtlich nicht mit der Bankenklage zusammenhänge. Im Berufungsverfahren soll am Dienstag eine Anhörung stattfinden. Sollte Kram vorher das Verfahren durch eine Klageabweisung beenden, hätte sich die Berufung praktisch erledigt.
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