Mittwoch, 2. Mai 2001

Böhmdorfer verteidigt seinen umstrittenen Plan

Müssen kritische Journalisten ins Gefängnis, wenn sie eine „verbotene Veröffentlichung“ vornehmen? Der von Justizminister Böhmdorfer präsentierte Gesetzesentwurf sagt ja. Im Gespräch mit NEWS verteidigt Böhmdorfer seinen umstrittenen Plan.

News: Herr Minister, mit Ihrem Strafprozessreformgesetzentwurf sorgen Sie für Aufruhr. Im Paragrafen 56 („Verbot der Veröffentlichung“) ist es uns per Strafe untersagt, so genannte schutzwürdige Informationen der Öffentlichkeit kundzutun. Wollen Sie mich brotlos machen?
Böhmdorfer: Keineswegs, es sei denn, Sie selbst wollen sich nicht an den Ehrenkodex der österreichischen Presse halten, der bestimmt, dass jeder Mensch das Anrecht auf Wahrung der Würde seiner Intimsphäre hat. Es geht also um die Wahrung schutzwürdiger Interessen von Dritten.

News: Der Schutz der Intimsphäre Dritter ist ja ohnehin im Paragrafen 7 des Mediengesetzes ausreichend geregelt. Da brauchen wir doch nicht noch ein neues Gesetz.
Böhmdorfer: Ich habe schon ausreichend dargelegt: Der Paragraf 7 Mediengesetz regelt nur, dass der Verletzte bei Nichtwahrung seiner Intimsphäre Schadenersatz bekommt. Nunmehr soll klargestellt werden, dass der in seiner Intimsphäre Geschädigte nicht nur angemessen entschädigt wird, sondern dass die Verletzung an sich verboten ist.

News: Das heißt also, parallel zum zivilrechtlichen Schadenersatz gibt’s auch noch ein strafrechtliches Verfahren gegen den Journalisten. Genau das kritisiere ich: Ein schwammiges Gesetz mit nicht exakt fassbarer Auslegung – und schon wird der Journalist zivilrechtlich und gleichzeitig auch noch strafrechtlich verfolgt.
Böhmdorfer: Nicht ich bin es, der verwirren will, Sie sind es. Tatsache ist, dass ein Beschuldigter zur Wahrung seiner Verteidigungsinteressen sein gesamtes Aktenwissen verwerten darf. Es soll ihm aber untersagt werden, völlig unnotwendigerweise in die Intimsphäre Dritter einzugreifen. Diese Untersagung betrifft auch die Veröffentlichung geheimer Verfahrensergebnisse und Akten.

News: Was heißt „unnotwendigerweise“?
Böhmdorfer: Alles, was den eigenen Interessen eines Beschuldigten nicht dient, soll auch nicht verwertet werden dürfen.

News: Sie verschlechtern die Medienfreiheit, Herr Minister.
Böhmdorfer: Ich verschlechtere gar nichts, sondern ich verbessere die Situation Dritter. Wenn ein Verteidiger Veröffentlichungen vornimmt, um seinem Mandanten zu helfen, darf er das. Wenn der Journalist aber Tonbandprotokolle veröffentlicht, die als Zufallspro-
dukt einer Telefonabhörung in den Akt gekommen sind und die mit einer Verteidigung nichts zu tun haben, wäre deren Veröffentlichung strafbar. Diese Rechtsnorm entspricht genau dem journalistischen Ehrenkodex.

News: Ihr Gesetzesentwurf wurde bisher ziemlich zerzaust. Was sagen Sie zu den Reaktionen?
Böhmdorfer: Das ist alles stark überzogen.

Das gesamte Interview und alles über die umstrittenen Reform finden Sie im aktuellen NEWS.

2.5.2001 16:09