Schüssel: Dramatik nicht gerechtfertigt

Der Entwurf zur neuen Strafprozessordnung ist am Mittwoch im Ministerrat zur Begutachtung freigegeben worden: Für eine Abschwächung des Entwurfes sieht Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) keine Gründe.
Es gehe lediglich um die Neuregelung beim Schutz unbeteiligter Dritter. Journalisten, die korrekt im Sinne des journalistischen Ehrenkodex arbeiten, hätten weder Geld- noch Haftstrafen zu befürchten.
Böhmdorfer meinte auch, dass der Entwurf bereits 1998 unter der SP-VP-Regierung in Diskussion gewesen sei. Man hätte den Text mehr oder weniger wortwörtlich übernommen. Er verstehe deshalb die Aufregung nicht, so Böhmdorfer.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Journalisten, die aus geheimen Gerichtsakten zitieren, mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten bedroht sind.
Schüssel: Dramatik nicht gerechtfertigt
Für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ist es ebenfalls "nicht gerechtfertigt, eine Dramatik zu verbreiten". Journalisten könnten sich immer auf das öffentliche Interesse berufen.
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) unterstrich: "Der Artikel 10 der Menschenrechtskommission, in dem das öffentliche Interesse bei der Berichterstattung festgeschrieben ist, bleibt "völlig unberührt".
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