Freitag, 4. Mai 2001

70.000 Zählorgane: Was sie dürfen und was nicht!

Rund 70.000 Zählorgane schwärmen durchs ganzen Land, um 8,1 Millionen Österreicher zu zählen. 500 Millionen Schilling kostet die in dieser Form letzte Großzählung. Ihnen kostet sie etwa 20 Minuten Ihrer Zeit. Teurer kann es allerdings werden, wenn Sie sich weigern, gezählt zu werden.

Genau genommen kostet die Weigerung, an der Volkszählung teilzunehmen, laut Gesetz bis zu 30.000 Schilling Strafe oder 6 Wochen Freiheitsentzug. Darüber hinaus kann eine Ersatzausfüllung Ihrer Papiere verhängt werden. Tatsache ist jedoch, dass die Strafe noch nie exekutiert wurde.

Was die Volkszähler dürfen:
Vor allen Dingen müssen die amtlichen Zählorgane einen speziellen Ausweis mitführen, den sie auf Verlangen auch vorzuweisen haben.

+ Ein Zähler darf keinesfalls unaufgefordert Ihre Wohnung betreten.

+ Das Ausfüllen Ihrer Zählpapiere ist alleinige Privatangelegenheit. Die Zähler dürfen Ihnen dabei weder über die Schulter sehen, noch ist überhaupt ihre Anwesenheit notwendig.

+ Die Zähler dürfen die ausgefüllten Formulare weder nachbessern noch ergänzen. Nur wenn Sie überhaupt nicht erreichbar sind oder sich weigern, die Papiere auszufüllen, darf von der Behörde eine grobe Ersatzausfüllung angeordnet werden.

+ Vorausgefüllte Fragenbögen sind ebenfalls verboten. Wer Formulare mit Eintragungen erhält, kann deren Annahme verweigern.

+ Falls Sie dem Volkszähler Ihres Sprengels gegenüber misstrauisch sind, können Sie die ausgefüllten Zählblätter auch persönlich im Gemeindeamt oder Magistrat abgegeben.

+ Die Zähler dürfen nur prüfen, ob die Papiere vollständig ausgefüllt wurden, nicht jedoch, ob die Angaben richtig oder falsch sind.

+ Persönlich Zusatzfragen sind selbstverständlich nicht zu beantworten.

+ Belege und Beweise für Ihre Angaben brauchen Sie nicht vorweisen. Also zeigen Sie keine Zeugnisse, Ausweise oder dergleichen her.

+ Die Zähler dürfen Ihnen helfen, aber nur auf Ihren persönlichen Wunsch hin. Unaufgeforderte Hilfe brauchen Sie nicht annehmen.

4.5.2001 12:37