Änderung soll Erleichterung für Bürger bringen

Das Ende März vom Nationalrat beschlossene Passgesetz trat am 1. Mai in Kraft. Künftig sind die Bürger bei der Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises nicht mehr an die Behörde des Hauptwohnsitzes gebunden.
Das Passgesetz bringt noch weitere Erleichterungen: Personen, die Probleme beim Ausfüllen des Formulars haben, können auch ohne ausgefülltem Antrag zur Behörde kommen. Die Beamten füllen dann mit dem Antragsteller das Formular aus. Dieses Service wird schrittweise eingeführt und ab 28. Mai österreichweit angeboten.
Neu ist weiters, dass Gemeinden die Möglichkeit haben, Anträge für Reisepässe entgegenzunehmen. Diese werden dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter geleitet. Der ausgestellte Ausweis wird dann auch von der Gemeinde an den Bürger ausgehändigt.
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