"Mit aller Härte des Gesetzes" gegen Betrüger

Der 39-jährige Andreas Wurm verbüßt bereits viereinhalb Jahre Haft: Als Buchhalter und Prokurist hat er laut rechtskräftigem Urteil 45 Millionen Schilling (3,27 Mill. Euro) unterschlagen.
Erst als diese Sache gerichtlich aufgearbeitet wurde, führte ein Konzern, bei dem der Mann zuvor in ähnlicher Funktion tätig gewesen war, eine Kontrolle durch. Ergebnis: Wurm hatte zwischen Juni 1994 und Februar 1996 dort bereits 57 Millionen Schilling (4,14 Mill. Euro) an sich gebracht. Am späten Nachmittag des Dienstags wurde er im Wiener Landesgericht neuerlich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen.
Keine Steuern für ergaunertes Geld bezahlt: 11 Monate dazu
Der Schöffensenat (Vorsitz: Max Ortner) griff dabei mit aller Härte des Gesetzes durch. Wurm wurde zu einer Zusatzstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, so dass er nach dem Strafgesetzbuch insgesamt neun Jahre verbüßen muss. Darüber hinaus befand ihn das Gericht auch wegen Abgabenhinterziehung für schuldig: Da er die Millionen der Finanz "verschwiegen" hatte, fasste er nach dem Finanzstrafgesetz eine Haftstrafe von weiteren elf Monaten und eine Geldbuße von 22 Millionen Schilling aus. Sollte er diese nicht bezahlen können, hat Wurm noch ein Mal elf Monate abzusitzen. Bei realistischer Betrachtungsweise wird er also fast elf Jahre im Gefängnis verbringen, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen.
Andreas Wurm stand das Entsetzen ins Gesicht geschrieben, als er das Urteil vernahm. Er meldete, dabei mit den Tränen kämpfend, Rechtsmittel an. Vor allem aber schockierten ihn die Schuldsprüche für seine mit angeklagte Mutter sowie seine geschiedene Ehefrau, die sich in dem Verfahren "nicht schuldig" bekannt hatten.
Auch Mutter und Ex-Frau hängen mit drin
Letztere wurde wegen Geldwäscherei zu vier Jahren unbedingt verurteilt. Die 31-jährige Mutter von vier Kindern hatte von ihrem Ehemann unter anderem Schmuck im Wert von sechs Millionen, ein "Haushaltsgeld" von fünf Millionen sowie "drei sündteure Autos" erhalten, wie der Richter in der Urteilsbegründung darlegte. Ihre Beteuerungen, nichts von der unredlichen Herkunft des Vermögens gewusst zu haben, seien unglaubwürdig, so das Gericht. Das Argument ihrer Anwältin, es handle sich um ein ahnungsloses "Mädchen vom Lande", empörte den Vorsitzenden: "Das ist eine nicht akzeptable Beleidigung der Landbevölkerung! In Wahrheit hat sie das Vermögen wissentlich verprasst!"
Die 70-jährige, bisher unbescholtene Mutter des Prokuristen erhielt wegen Hehlerei drei Jahre unbedingte Haft: Sie hatte sich 45 Millionen aus der Beute des Sohnes auf ein Konto überweisen lassen und dieses seinen Anweisungen nach wiederholt "bedient". "Es gibt kein Indiz, dass sie nicht mitgekommen ist, was hier passiert ist. Sie hatte das absolute Wissen, den absoluten Willen, da mitzumachen", sagte der Richter.
Richter: "Sie sind exzessiv gefährlich!"
Beide Frauen meldeten jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Erich Müller war mit sämtlichen Strafen einverstanden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Richter rief Andreas Wurm zum Abschied noch zu: "Ihr angerichteter Schaden hat in der Republik Österreich einen historischen Bedeutungswert! Sie sind exzessiv gefährlich!"

