Nobel-Villa drei Tage vor Insolvenz verkauft

Der ehemalige Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter bekommt einen zweiten Strafprozess. Staatsanwalt Ernst Müller legt dem 61-Jährigen diesmal betrügerische Krida zur Last.
Im Zusammenhang mit der Pleite des vormals "Roten Riesen" wurde Gerharter wegen fahrlässiger Krida zu zehn Monaten bedingt und einer Geldbuße von 180.000 Schilling verurteilt.
Mit dem Konsum hat die Causa nur mehr am Rande zu tun. Sie betrifft den "Privatmann" Hermann Gerharter: Er soll im Jahr 1995 nach dem Anmelden der Konsum-Insolvenz vor allem für sein stattliches Eigenheim in Gießhübel bei Wien ein Belastungs- und Veräußerungsverbot erwirkt haben, nachdem er es seiner Frau und der gemeinsamen Tochter "überschrieben" hatte.
Durch ein solches im Grundbuch eingetragenes Verbot wird nicht nur der Verkauf, sondern auch eine etwaige Zwangsversteigerung der entsprechenden Liegenschaft unmöglich gemacht.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Gerharter dies gezielt in die Wege geleitet hat, um die Rechte seiner Gläubiger zu schädigen bzw. ihre Befriedigung zu verhindern. Immerhin wurde dieser Schritt exakt drei Tage vor der Ausgleichseröfffnung über sein Vermögen durchgeführt. Gerharter hat in diesem Zusammenhang bisher sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten.
Seine Villa in Gießhübel dürfte übrigens alle Stückerln spielen: Von den Behörden ist sie ein Mal treffenderweise als "Herrschaftsresidenz" bezeichnet worden. 13.000 Quadratmeter Grund sollen dem stolzen Besitzer zur Verfügung stehen, und der Ex-Konsum-Chef soll bei entsprechender Witterung sogar auf einer eigenen Langlaufloipe seine Spuren in den Schnee ziehen können.

