Misstrauensvotum stürzt Ukraine in schwere Krise

Ein Misstrauensvotum gegen die Reformregierung der Ukraine hat die ehemalige Sowjetrepublik in eine schwere politische Krise gestürzt. 263 Abgeordnete unterstützten den Antrag der Kommunistischen Partei, der Regierung von Ministerpräsident Viktor Juschtschenko das Vertrauen zu entziehen.
Nur 69 Abgeordnete stimmten dagegen. Die Entscheidung bedeutet nach Auffassung von Beobachtern, dass sich der Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine deutlich verlangsamen wird.
Das Misstrauensvotum wurde mit Versagen in der Wirtschaftspolitik begründet. Die Politik Juschtschenkos habe das Land in den Ruin geführt, kritisierten die Antragsteller. Die Verfassung verlangt nun, dass der Ministerpräsident seinen Rücktritt einreicht. Bis zur Berufung eines Nachfolgers führt das bisherige Kabinett die Regierungsgeschäfte weiter.
Vergeblich hatte der Regierungschef in einer Rede vor der Abstimmung für ein Stillhalteabkommen geworben, das die Opposition dazu verpflichten sollte, die Regierung gewähren zu lassen. "Der einzige Weg, die politische Krise zu lösen, ist der Kompromiss", sagte Juschtschenko. Die Zukunft des Landes stehe auf dem Spiel. Bis zuletzt hatte sich der Ministerpräsident allen Forderungen widersetzt, Oppositionsparteien in die Regierung aufzunehmen. Er wolle nur mit Ministern zusammenarbeiten, die den Reformkurs unterstützten, erklärte Juschtschenko.
Der frühere Notenbankchef regierte seit Ende 1999. Seine Wirtschaftsreformen stießen auf massive Kritik der Kommunisten und zentristischer Parteien. Dennoch galt das Kabinett Juschtschenkos als die erfolgreichste Regierung seit der Unabhängigkeit der Ukraine im Jahr 1991. Unterstützt wurde Juschtschenko vor allem von Nationalisten und einem Oppositionsbündnis, das den Rücktritt von Staatspräsident Leonid Kutschma fordert. Während der Debatte über das Misstrauensvotum versammelten sich etwa 1.000 Anhänger Juschtschenkos vor dem Parlamentsgebäude.
In Straßburg kamen die Abgeordneten des Europarates zu einer Debatte über einen möglichen Ausschluss des Landes zusammen, den der Kontrollausschuss beantragt hatte. Dem Antrag werden jedoch nur wenig Chancen eingeräumt. In der Parlamentarischen Versammlung des Gremiums steht eine Debatte über mögliche Sanktionen gegen das Land wegen anhaltender und schwerer Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung.
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